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Leitplanken für den Windkraftausbau vorgelegt

Landesregierung veröffentlicht Entwurf des Landesentwicklungsplans Windenergie
Von MIKWS/jh
Die Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Foto: Imago

Die Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Dieser ist ab sofort im Internet einsehbar. Die Öffentlichkeit kann ab dem 25. Juni zu dem Entwurf Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 9. September.

Für Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) stellt der vorgelegte Planentwurf „einen Meilenstein für die Energiewende und den Klimaschutz in Schleswig-Holstein“ dar: „Der LEP Windenergie legt die Regeln fest, anhand derer wir den zügigen Ausbau der Windenergienutzung vorantreiben und unterstützen wollen.“ Energiewende- und Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt (Grüne) erläuterte, eine gute Planung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sei Grundvoraussetzung für Schleswig-Holsteins Weg zur Klimaneutralität bis 2040. Der vorgelegte Planentwurf biete schon jetzt ein „Mehr an Planungssicherheit für den weiteren Windkraftausbau in Schleswig-Holstein“ und sorge so für Beschleunigung. „Die Zielvorgabe von 15 Gigawatt installierter Windkraftleistung auf drei Prozent der Landesfläche rückt in greifbare Nähe“, so der Minister. Dies sei „eine gute Nachricht für unseren Wirtschaftsstandort“.

Der Plan ist wichtige Voraussetzung und Grundlage für die neu aufzustellenden Regionalpläne Wind für die drei Planungsräume. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren Gesetze auf den Weg gebracht, die bei dem vorliegenden Planentwurf berücksichtigt werden mussten. So ist bundesrechtlich durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtend, rund 3 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete auszuweisen – etwa 1 % mehr als mit den derzeitigen Plänen. Dies deckt sich allerdings ohnehin mit den Plänen der Landesregierung. Auch die vom Bund eingeführte Gemeindeöffnungsklausel hatte Einfluss auf den Planentwurf. Diese Klausel gibt den Kommunen im Land die Möglichkeit, auch außerhalb der vom Land vorgegebenen Vorranggebiete Windkraftanlagen zu planen.

„Wir begrüßen selbstverständlich alle Bemühungen, den Windkraftausbau weiter voranzutreiben. Wir sind nur der Ansicht, dass es bei der Suche nach Standorten für neue Anlagen einen Rahmen geben sollte – also Leitplanken, in denen sich alle Beteiligten bewegen. Deshalb haben wir im nun vorliegenden ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Windenergie Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die diese Leitplanken bilden. Sie sind aus unserer Sicht wichtig, um die hohe Akzeptanz der großen Mehrheit der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner für den Ausbau der Windenergie zu erhalten. Sie gelten für unsere eigenen Regionalpläne, mit denen die neuen Vorranggebiete ausgewiesen werden sollen, und für die Planungen der Gemeinden“, so die Innenministerin.

36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form künftig Land und Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Schutzabstände zur Wohnbebauung bleiben unverändert, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Im Außenbereich müssen Vorranggebiete 400 m Abstand zur Wohnbebauung halten, zu Dörfern 800 m und zu Städten 1.000 m. Einige Kriterien des Landschafts- und Artenschutzes und des Denkmalschutzes werden neu abgewogen, weitere Belange auf die Genehmigungsebene verlagert.

„Unser Ziel ist auch weiterhin, dass wir Windkraftanlagen an Standorten konzentrieren. Insgesamt stehen durch die festgelegten Leitplanken theoretisch etwa 7,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung. Das ist die sogenannte Potenzialfläche, innerhalb derer die Kommunen über Bauleitpläne für Windparks nachdenken können. Wir als Land werden diese Fläche definitiv nicht ausreizen. Im Koalitionsvertrag haben wir das Ziel von 15 Gigawatt Windenergie an Land ausgegeben. Dafür benötigen wir insgesamt rund drei Prozent der Landesfläche. Diese gut drei Prozent wollen wir im Rahmen der zu erstellenden Regionalpläne Wind als sogenannte Vorranggebiete ausweisen. Diese geplanten drei Prozent sind in der Potenzialfläche enthalten – sie kommen also nicht dazu“, so Sütterlin-Waack.

Sabine Sütterlin-Waack und Tobias Goldschmidt stellten die Pläne auf der Landespressekonferenz vor. Foto: MEKUN

Erstmalig enthält der LEP Windenergie auch eine Plankarte, nämlich jener Ziele der Raumordnung, deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist.

Dies sind unter anderem die Hauptachsen des überregionalen Vogelzuges und Wiesenvogelbrutgebiete mit besonders hohen Siedlungsdichten. „In diesen Bereichen waren landesseitig sowieso keine Vorranggebiete vorgesehen. Nun geben wir hier mit Zielen der Raumordnung auch der gemeindlichen Planung Leitplanken. Insbesondere die Vogelzugachse von Eiderstedt zur Eckernförder Bucht und zur Schlei wird weiterhin von Windenergieanlagen frei gehalten“, so die Ministerin.

Tobias Goldschmidt betonte: „Der Schutz der Natur und des Klimas sind zwei Seiten derselben Medaille. Der Naturschutz ist und bleibt ein wesentlicher Teil dieser Planung, und zu einem Energiewendeland gehört auch, dass Flächen frei von Windkraftanlagen gehalten werden. Das gilt beispielsweise für die Kernbereiche der Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs und der Wiesenvogelbrutgebiete, der Natura-2000-Gebiete und des Seeadlerdichtezentrums, die konsequent von Windkraftanlagen frei gehalten werden. Das ist wichtig für den Artenschutz und eine gute Voraussetzung für den Windfrieden im Land.“

Teil des LEP-Entwurfes Windenergie ist auch ein Umweltbericht, der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf die Schutzgüter Mensch, Natur, Kultur und Sachgüter beschreibt. Der LEP Windenergie legt keine Vorranggebiete fest. Dies ist Aufgabe der Regionalpläne Windenergie, deren erste Entwürfe Ende 2024 veröffentlicht werden sollen.

Der Entwurf des LEP Windenergie (formal: Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021) ist im Anhörungsportal BOB SH unter der Adresse schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar.

Die Möglichkeit zur Stellungnahme soll nach der Bekanntmachung im Amtsblatt ab dem 25. Juni freigeschaltet werden und am 9. September enden.

Für weitere Erläuterungen wird auf ein Hintergrundpapier verwiesen, das unter schleswig-holstein.de/windenergie zur Verfügung steht.

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