Die Anpassungsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe zur Abmilderung insbesondere hoher Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges soll bis Ende dieser Woche ausbezahlt werden. Wie das Bundeslandwirtschaftministerium und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilten, erhalten rund 42.000 Betriebe jeweils höchstens 15.000 €.
Zur Auszahlung kommen insgesamt rund 134,9 Mio. €. Der Rest der Gesamtmittel von 180 Mio. € soll bis Jahresende über die sogenannte Kleinbeihilfe ausgereicht werden.
Löwenanteil entfällt auf Sauenhaltung
Von den 134,9 Mio. € entfällt der Löwenanteil mit knapp 58 Mio. € auf die Sauenhaltung. Das entspricht rund 43 % der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Beihilfe erhalten rund 7.750 Sauen haltende Betriebe. Die durchschnittliche Summe liegt bei etwa 7.500 € je Betrieb. Für rund 19.000 Unternehmen mit Mastschweinehaltung werden zusammengenommen 13,4 Mio. € ausgezahlt. Der Durchschnittsbetrag liegt bei 705 € je Betrieb. Auf knapp 2.000 Betriebe mit Masthühnerhaltung entfallen insgesamt rund 12,7 Mio. € oder etwa 6.360 € je Betrieb. 985 Betriebe mit Mastputen bekommen im Schnitt rund 6.190 €. Daneben profitieren Betriebe mit Freilandgemüseanbau von der Anpassungsbeihilfe.
Unterstützung für Gemüseanbauer
Für rund 2.200 Unternehmen mit Industriegemüse weist die SVLFG eine Summe von rund 10,7 Mio. € aus. Im Durchschnitt sind das gut 4.800 € je Betrieb. An rund 2.740 Anbauer von Frischgemüse werden im Schnitt knapp 2.800 € und insgesamt rund 7,7 Mio. € ausgezahlt. Insgesamt etwa 4,7 Mio. € entfallen auf knapp 3.500 Unternehmen mit Intensivgemüse. Das entspricht einem Betrag von durchschnittlich 1.330 €. In der Summe 5,1 Mio. € werden an gut 1.655 Betriebe mit Spargelanbau ausgezahlt. Sie bekommen im Schnitt gut 3.000 €. Auf 4,7 Mio. € beläuft sich der Umfang der Mittel für die Baumobstbauer. Rund 5.440 von ihnen bekommen im Schnitt rund 860 €. Etwa 4.880 Weinbaubetriebe werden mit insgesamt 3,7 Mio. € oder durchschnittlich 760 € unterstützt. Beim Beerenobst sind es 3.265 Betriebe mit jeweils durchschnittlich 704 € und beim Hopfen gut 1.000 Betriebe mit rund 2.500 € im Mittel.
Noch keine Details zur Kleinbeihilfe
Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme müssen die Betriebe 2021 eine Greeningprämie erhalten haben. Mit der Beihilfe werden etwa 40 % der vom Thünen-Institut im Frühjahr ermittelten Gewinnveränderungen infolge des Ukraine-Krieges in den besonders betroffenen Agrarsektoren kompensiert. Während die Anpassungsbeihilfe ohne Antrag bewilligt und ausgezahlt wird, müssen für die Kleinbeihilfe zwischen dem 1. und 31. Oktober Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Die BLE will infrage kommende Betriebe schriftlich informieren, die vom Energiepreisanstieg besonders betroffen waren und 2021 keine Greeningprämien erhalten haben. age