Drei Landwirte aus Nordrhein-Westfalen sind mit ihren Klagen gegen die Verlegung von Erdkabeln auf ihren Flächen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte den betreffenden Planfeststellungsbeschluss vorige Woche für rechtens. Dieser sei „frei von beachtlichen Abwägungsfehlern“. Ende 2015 beschlossen Bundestag und Bundesrat einen Erdkabelvorrang für die Stromautobahnen. Bei den nun abgewiesenen Klagen ging es um einen Abschnitt der 380-kV-Höchstspannungsleitung im Be
Kreis Gütersloh: Erdkabelvorrang gerichtlich bestätigt
Klageweg von Landwirten bleibt ohne Erfolg – Interessen „ausreichend berücksichtigt“
Von Agra-Europe
Im Kreis Gütersloh klagten drei Landwirte gegen die Verlegung von Erdkabeln auf ihren Flächen – ohne Erfolg. Laut Bundesverwaltungsgericht trägt der Planfeststellungsbeschluss dem Bodenschutz und Interessen der Landwirtschaft „ausreichend Rechnung“. Foto: Imago
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