StartNachrichtenKammer kompaktKommission für das Sachverständigenwesen konstituiert

Kommission für das Sachverständigenwesen konstituiert

Neuer Vorsitzender und neuer Stellvertreter gewählt
Von Daniela Rixen/Judith Wahl, Landwirtschaftskammer SH
Nach der Sachverständigenverordnung umfasst das Gremium acht Mitglieder und stellvertretende Mitglieder einschließlich Geschäftsführer und Referent des Sachverständigenwesens (v. li.): Michael Hartmann, Frank Christoph Hagen (stellvertretender Vorsitzender), Hauke Schuppenhauer (Vorsitzender), Geschäftsführer Enno Karstens, scheidende Referentin Judith Wahl, neuer Sachverständigenreferent Björn Wiencken, ehemaliger Vorsitzender Boje Peters-Franssen sowie neu dabei Thomas Henning Hansen. Nicht auf dem Bild, aber langjähriges Kommissionsmitglied ist außerdem Dr. Christiane Müller. Foto: Daniela Rixen

Anfang Juli trafen sich die Mitglieder der Kommission für das Sachverständigenwesen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die vom Vorstand der LKSH berufen sind.

Auch dieses Gremium setzt sich im Zuge der Kammerwahl 2023 neu zusammen. Nun haben die acht Mitglieder und Stellvertreter aus ihren Reihen Hauke Schuppenhauer zum Vorsitzenden gewählt sowie Frank Christoph Hagen zum stellvertretenden Vorsitzenden. Der ehemalige Vorsitzende Boje Peters-Franssen stand für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Der neue Vorsitzende nahm die Kommissionssitzung zum Anlass, um sich ausführlich bei ihm für seine ehrenamtlich geleistete Arbeit zu bedanken.

Auch Judith Wahl von der Landwirtschaftskammer gibt nach fünf Jahren im Zuge neuer Tätigkeiten in der Beratung die Aufgaben der Referentin für das Sachverständigenwesen an Björn Wiencken ab. Die Leitung des Sachverständigenwesens und Geschäftsführung der Kommission des Sachverständigenwesens liegt in der Kammer weiterhin bei Enno Karstens, Abteilungsleiter Betriebswirtschaft, Bildung, Beratung.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zeichnen sich durch ihre besondere Sachkunde und persönliche Eignung aus. Sie stehen Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung mit der Erstellung von Gutachten zu Bewertungsfragen. Sachverständige können zum Beispiel bei der Einschätzung von Schäden auf Ackerflächen, an Kulturen oder Tierbeständen herangezogen werden. Auch Nachbarschaftsstreite wegen beispielsweise umstrittener Pflanzungen in Gärten sowie Waldbewertungen und auch die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betriebe können Anlass für ein Gutachten sein. Gleiches gilt auch für Erbauseinandersetzungen.

Voraussetzungen für eine Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind eine fundierte Ausbildung, praktische Erfahrungen, das erfolgreiche Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens und Freude am Verfassen von Gutachten. Wer Interesse an solch einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit hat, kann sich gern an Björn Wiencken unter Tel.: 0 43 31-94 53-226 oder per E-Mail: bwiencken@lksh.de wenden.

Weitere Informationen und die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden sich hier.

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