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Kombination mit dem Vertragsnaturschutz nutzen

Artenvielfalt ist förderfähig – neue Kennarten-Ökoregelung
Von Matthias Böldt, Deutscher Verband für ­Landschaftspflege
Überprüfung einer möglichen Kennart an einer feuchten Grünlandsenke als Nachweis für die Teilnahme an der Ökoregelung 5. Der Einsatz von Apps für die Pflanzenbestimmung und bei der Flächenkontrolle wird in Zukunft auch in Schleswig-Holstein an Bedeutung gewinnen (li. App „Flora Incognita“). Fotos: K. Böldt; Deutscher Verband für Landschaftspflege
Mit Start der aktuellen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ergeben sich für Grünlandbetriebe interessante neue Fördermöglichkeiten. Insbesondere die Kennarten-Ökoregelung (ÖR 5) in der Ersten Säule kann durch Kombinationen mit dem Vertragsnaturschutz in der Zweiten Säule einen Beitrag zum betrieblichen Einkommen leisten. Im Grünland können bei entsprechender extensiver Bewirtschaftung auf einer Fläche von wenigen Quadratmetern bis zu 40 oder 50 Wildpflanzenarten vorkomme

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