Die EU-Kommission hat grünes Licht gegeben für die Aussetzung der Konditionalitätsregelungen zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Glöz) 7 und 8. Danach steht den Mitgliedstaaten frei, die gemäß der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgegebene Stilllegungspflicht für 4 % der Agrarflächen 2023 nicht anzuwenden. Auf der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) kam keine Einigung zustande. Das Abstimmungsverhalten stieß bei Landwirt
Knackpunkt Aussetzung der Flächenstilllegung
Interview mit Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU)
Von Interview von Mechthilde Becker-Weigel
Werner Schwarz erwartet vom Bundeslandwirtschaftsministerium die Klärung von Detailfragen, damit die Stilllegung erfolgreich ausgesetzt werden kann. Foto: mbw
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