Fraßschäden durch Nonnengänse in ackerbaulichen Sommerkulturen können entschädigt werden.
Das Entschädigungsverfahren ist auf lksh.de beschrieben. Das Schadensereignis muss spätestens 14 Tage nach Schadensauftritt gemeldet worden sein. Beim Fristende ist der Abzug der Nonnengänse einzukalkulieren. Spätestens kann ein Schaden bis Ende Mai erfasst und anschließend gemeldet werden.