StartNachrichtenKammer kompaktNonnengansschaden in Sommerkulturen

Nonnengansschaden in Sommerkulturen

Fristende im Blick behalten
Von Kerstin Ebke, Landwirtschaftskammer SH
Fraßschäden an Sommerkulturen verursachen auf landwirtschaftlichen Flächen erhebliche Ertragseinbußen. Foto: Kerstin Ebke

Fraßschäden durch Nonnengänse in ackerbaulichen Sommerkulturen können entschädigt werden.

Das Entschädigungsverfahren ist auf lksh.de beschrieben. Das Schadensereignis muss spätestens 14 Tage nach Schadensauftritt gemeldet worden sein. Beim Fristende ist der Abzug der Nonnengänse einzukalkulieren. Spätestens kann ein Schaden bis Ende Mai erfasst und anschließend gemeldet werden.

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