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Japankäfer im Grenzgebiet zur Schweiz gesichtet

Schleswig-Holstein führt seit zwei Jahren Monitoring durch
Von JKI; Stephan Monien, Landwirtschaftskammer SH
Ein typisches Schadbild des Japankäfers ist der Skelettierfraß an Blättern der Wirtspflanzen. Foto: S. Katovich (USFS)/Bugwood.org

Deutsche Behörden bitten die Bevölkerung im Grenzgebiet zur Schweiz und darüber hinaus, verdächtige Käferfunde dem Pflanzenschutzdienst zu melden. Die Schweizer Behörden haben jetzt das Julius-Kühn-Institut (JKI) in seiner Funktion als zuständige Bundesbehörde für Fragen der Pflanzengesundheit über das Auftreten des meldepflichtigen Japankäfers (Popillia japonica) in Basel und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze informiert.

Zum Glück ist Schleswig-Holstein weit weg, dennoch wird hier schon seit zwei Jahren ein Monitoring des meldepflichtigen Japankäfers (Popillia japonica) vom Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschaftskammer durchgeführt. Bisher wurden hierzulande keine Käfer gefunden.

Bislang waren auf Schweizer Gebiet im Dreiländereck lediglich einzelne Käfer aufgetaucht. Nun wurde das Schadinsekt laut dem kantonalen Pflanzenschutzdienst an zwei weiteren Stellen gefunden, wobei es sich bei einem um eine größere Kolonie handelt. Rund 1 km um die Fundorte wurde jetzt als sogenannte Befallszone gekennzeichnet. Im Umkreis von weiteren 5 km gibt es eine Pufferzone. Damit fallen auch Teile der deutschen Gemeinden Grenzach-Wyhlen und Weil am Rhein im Landkreis Lörrach in das Beobachtungsgebiet.

Duftstofffalle für Japankäfer (Popillia japonica) an einem Autobahnrasthof in Schleswig-Holstein.
Foto: Sören Ruge

Schadmuster

„Der ursprünglich aus Japan stammende Käfer kann eine Vielzahl von Pflanzen schädigen und findet auch in anderen europäischen Ländern gute Vermehrungsbedingungen, unter anderem weil natürliche Gegenspieler fehlen“, sagt Dr. Bernhard Schäfer, der am JKI in Braunschweig das für Pflanzengesundheitsfragen zuständige Fachinstitut leitet.

Die Europäische Union stuft den Japankäfer als sogenannten prioritären Quarantäneschädling ein, dessen Auftreten durch jeden meldepflichtig ist. Der Käfer frisst an den Blättern und Früchten von mehr als 300 Pflanzenarten in Gärten sowie in Landwirtschaft und Forst. Zu seinen Wirtspflanzen zählen zum Beispiel Wein, Obstbäume und Rosen. Von den Blättern bleiben oft nur die Blattadern übrig. Die Larven (Engerlinge) ernähren sich unter anderen von Gräserwurzeln und können auf Grünland und Rasenflächen erhebliche Schäden verursachen.

„Durch die neuen Käferfunde in der Grenzstadt hat sich die Bedrohungslage für Baden-Württemberg und für Deutschland verschärft“, erklärt Schäfer. Der Käfer könne nun leicht und unbeabsichtigt aus den Befallsgebieten überall nach Deutschland eingeschleppt werden, etwa als blinder Passagier an Fahrzeugen oder mit Pflanzen und Pflanzenteilen wie einem Blumenstrauß.

Um eine Ansiedlung in Deutschland zu verhindern, wird die Bevölkerung aufgefordert, verdächtige Käferfunde an den zuständigen Pflanzenschutzdienst im jeweiligen Bundesland zu melden, damit Maßnahmen eingeleitet werden können. Diese Mithilfe sei von großer Bedeutung, um Schäden in Deutschland vorzubeugen, betont der JKI-Experte.

Ansprechpartner für die Pflanzengesundheit in Schleswig-Holstein sind: Heike Nitt, Tel.: 0 41 20-70 68-207, E-Mail: hnitt@lksh.de und Stephan Monien, Tel.: 0 43 31-94 53-390, E-Mail: smonien@lksh.de

Erkennungsmerkmale

Das Schadinsekt ist etwa so groß wie eine Kaffeebohne. Es hat einen grün schimmernden Kopf und Halsschild und braune Flügeldecken. Damit ähnelt der Japankäfer sehr dem heimischen, aber harmlosen Gartenlaubkäfer. Im Gegensatz zu ihm trägt der Quarantäneschädling fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs.

Maßnahmen

In der Befalls- und der Pufferzone werden nun zusätzliche spezielle Duftstofffallen aufgestellt, um die ausgewachsenen Käfer einzufangen und eine mögliche Ausbreitung zu überwachen. Außerdem werden große Rasenflächen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land beobachtet, die von den Käferlarven besiedelt sein könnten.

Um die Verbreitung der Eier oder Larven zu verhindern, darf kein Grünmaterial, Kompost oder Erde aus der Pufferzone in andere Gebiete gebracht werden. Das sieht eine Allgemeinverfügung des Schweizerischen Pflanzenschutzdienstes vor, der nun eng mit den deutschen Behörden zusammenarbeitet, konkret mit dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) in Karlsruhe, wo der Pflanzenschutzdienst von Baden-Württemberg angesiedelt ist.

Monitoring

In Schleswig-Holstein wird seit zwei Jahren ein Monitoring zum Auftreten dieses wichtigen Quarantäneschädlings durchgeführt. In diesem Jahr sind zwischen Flensburg und Lauenburg sowie zwischen Lübeck und Brunsbüttel wieder 20 Fallen aufgestellt worden (siehe Bild unten). Fallenstandorte sind Autobahnparkplätze, Parks, Golfplätze und Risikostandorte wie zum Beispiel Umschlagplätze für Pflanzen aus Italien und der Schweiz. Einmal in der Woche werden diese Duftstofffallen von den Inspektoren der Pflanzengesundheit bis Ende Oktober kontrolliert. Bisher wurden in diesen Fallen keine Japankäfer gefunden.

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