In den 37 Wasserschutzgebieten in Schleswig-Holstein greifen für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen zum Teil besondere Auflagen. Diese Auflagen ergeben sich vor allem durch die Landesverordnung über gemeinsame Vorschriften in Wasserschutzgebieten und die gebietsspezifischen Verordnungen der einzelnen Wasserschutzgebiete. Die dort getroffenen Einschränkungen sind ausgleichspflichtig. Die Höhe des pauschalen Ausgleichs wird in der Ausgleichsverordnung festgeschrieben, ebenso
Höhere Sätze, außer bei Raps
Ausgleiche für Auflagen in Wasserschutzgebieten aktualisiert
Von Frederike Böttger, Bauernverband Schleswig-Holstein
Für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in Wasserschutzgebieten gelten Auflagen. Der finanzielle Ausgleich dafür wurde mit der Ausgleichsverordnung aktualisiert. Foto: Imago
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