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Habeck nun doch für höhere Biogaserzeugung

Branche reagiert positiv auf Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers
Von Agra-Europe/Julian Haase
Mit einer „kurzfristig“ ausgeweiteten Biogasproduktion will Wirtschaftsminister Habeck den Bedarf an russischem Erdgas senken. Foto: Imago

Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne), die Biogasproduktion kurzfristig auszuweiten, trifft in der Branche auf große Zustimmung. Die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek, sprach von einem „Mut machenden und erfreulichen Signal“.

In einem digitalen Pressestatement hatte Habeck eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen der Bedarf an russischem Erdgas kurzfristig reduziert werden soll. Zur Sicherung der Gasversorgung im kommenden Winter sollen demzufolge unter anderem per Verordnung die Begrenzungen der jährlichen Maximalproduktion von Biogas ausgesetzt werden.

„Die Bioenergiebranche kann und will durch eine kurzfristige Ausweitung ihrer Produktion die Situation auf dem Gasmarkt bereits im kommenden Winter entschärfen“, betonte Rostek. Hierfür gelte es, Begrenzungen für die Gas- und Stromproduktion zu beseitigen, wie es der Minister angekündigt habe. Laut Rostek muss es dafür vor allem Erleichterungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Bau- und Genehmigungsrecht geben. Auf diese Weise ließen sich kurzfristig etwa 20 % Leistung im aktuellen Biogas­anlagenbestand zusätzlich mobilisieren. Dies entspreche insgesamt 19 Mrd. kWh Gas oder 7 Mrd. kWh Strom zuzüglich Wärmeerzeugung.

Rostek verwies auf das vom Hauptstadtbüro vorgelegte Positionspapier „Bioenergieanlagenbestand für die Energieversorgung im kommenden Winter nutzen“. Darin betonen die beteiligten Verbände, dass heimische und nachhaltige Bioenergie einen relevanten Beitrag zur Deckung der Energielücke bei Strom, Wärme und Gas im kommenden Winter leisten könne und welche Hürden auszuräumen seien. Vorgeschlagen werden insbesondere Änderungen im EEG. Dazu zählt etwa, die Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge befristet auszusetzen und zu ermöglichen, den Mindestgülleanteil für den Güllebonus befristet zu unterschreiten.

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