Die Grünen haben auf ihrem Parteitag das Wahlprogramm für die Bundestagswahl am 23. Februar beschlossen. Es gab in Berlin keine Gegenstimmen und nur zwei Enthaltungen.
Um die Ernährungssicherheit langfristig zu gewährleisten, brauche es krisenfeste Betriebe, die sich auf die Veränderungen einstellen könnten und verlässliche Partner beim Schutz der natürlichen Grundlagen seien. Auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Landwirtschaft wollen die Grünen auf Einsatz, Unternehmergeist und Wissen der Landwirte setzen. Ein Kernpunkt im Agrarkapitel des Programms ist die Wiedervernässung von Mooren als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die Rahmenbedingungen sollten so gestaltet werden, dass landwirtschaftliche Flächen durch die Wiedervernässung an wirtschaftlicher Attraktivität gewönnen.
Als zusätzliche Verdienstmöglichkeiten werden der Ausbau von Agri-Photovoltaik sowie die Stärkung von Hanf und Schilf als Dämmstoff im Bausektor genannt. Die Betriebe sollten darin unterstützt werden, in neuen, innovativen Märkten wie im Bereich alternativer und pflanzlicher Proteine Fuß zu fassen. Deutsche Tierhalter brauchten eine Antwort auf veränderte Konsumgewohnheiten und den stetig sinkenden Fleischkonsum, der sich aus tierethischen, gesundheits-, umwelt- und klimapolitischen Gründen vollziehe, heißt es weiter.
Auch in der nächsten Legislatur sollten ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um die Lebensbedingungen für alle Tierarten zu verbessern. Die Haltungskennzeichnung solle nach Schweinefleisch auf andere Tierarten und die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden, ausgenommen kleine Gastronomiebetriebe. Unnötige Bürokratie solle aktiv abgebaut werden, ohne notwendige Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz abzubauen.
Der Pflanzenschutzmitteleinsatz solle EU-weit bis 2030 halbiert werden, um die Farm-to-Fork-Strategie umzusetzen. Gesetzt wird auf Innovation, Digitalisierung sowie einkommenswirksame Honorierung von Umweltleistungen und marktwirtschaftliche Lösungen wie eine Pestizidabgabe. Das Ziel sind 30 % Ökolandbau bis 2030. Für einen sorgsameren Umgang mit Agrarflächen sollen im Planungsrecht Vorrangflächen für die Nahrungsmittelproduktion eingeführt werden. Die Dauer von Tiertransporten solle europaweit auf vier Stunden begrenzt, Transporte aus der EU heraus sollten verboten werden. mbw