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Glasfaser bringt mehr!

Bundeskabinett hat Rechtsanspruch auf Mindestversorgung mit Telekommunikation beschlossen
Von Johannes Lüneberg, Geschäftsführer BKZSH
Der Rechtsanspruch auf minimale Telekommunikationsleistung bringt laut BKZSH nicht viel. Auch im ländlichen Bereich sei Glasfaserausbau die beste Maßnahme. Foto: Tonio Keller
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass alle Haushalte in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Mindestmaß an Internetzugang haben. Doch die Schwellenwerte dafür sind niedrig. „Die Auswirkungen in Schleswig-Holstein werden überschaubar sein“, meint das Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH) – und setzt weiterhin auf Glasfaserausbau. Geschäftsführer Johannes Lüneberg erklärt die Situation: Der Beschluss des Bundeskabin

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