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Gänse meiden Winterhafer

Vertragsnaturschutzmaßnahme „Rastplätze für wandernde Vogelarten – Ackerrastplätze Variante Winterung“
Von MEKUN
Mit Wintergerste, -weizen, -roggen oder -triticale bestellte Äcker sind als Äsungsfläche für Gänse geeignet. Foto: Landpixel

Das Vertragsmuster „Rastplätze für wandernde Vogelarten“ sieht vor, dass Vertragsnehmer den Aufenthalt sowie die Nahrungsaufnahme von Gänsen (inklusive grauen Gänsearten), Schwänen und Enten auf Grünland- und Ackerflächen dulden und die Flächen hierfür zusätzlich angepasst bewirtschaften.

Projektergebnisse zur Untersuchung von Gänsefraßschäden haben nach Angaben des Kieler Umweltministeriums (MEKUN) gezeigt, dass mit Winterhafer bestellte Äcker keine geeigneten Äsungsflächen für Gänse darstellen. Ab dem Vertragsjahr 2024 ist daher eine Kombination von Winterhaferanbau mit der Vertragsnaturschutzmaßnahme „Rastplätze für wandernde Vogelarten – Ackerrastplätze Variante Winterung“ nicht mehr möglich. Dies ist für Vertragsnehmer entsprechend bei der Bestellung zum Herbst 2023 zu berücksichtigen. Im Antragsverfahren zum Sammelantrag 2024 wird der Nutzungscode 142 (Winterhafer) nicht mehr mit der Vertragsnaturschutzbindung 60701 beziehungsweise 61771 (Rastplätze für wandernde Vogelarten) gesetzt werden können.

Gemäß den Vertragsvorgaben der Vertragsmuster Rastplätze für wandernde Vogelarten, Variante Winter-Rastgebiete“ (FP-Nummer 607) und „Ackerrastplätze Variante Winterung“ (FP-Nummer 6177) sind die Vertragsflächen jährlich nach Aberntung der Vorfrucht und anschließender Bodenbearbeitung wie folgt in Form einer Drill- oder Einzelkornsaat mit ausschließlich nachfolgend genannten winterharten Kulturen zu bestellen:

Klee-/Ackergras (nur Deutsches Weidelgras, Wiesen- und/oder Rotschwingel, Wiesenrispe, Wiesenlieschgras; Rot-, Weiß-, Schwedenklee und/oder Luzerne); Aussaat bis spätestens 10. September

Winterraps; Aussaat bis spätestens 10. September

Wintergetreide (Gerste, Weizen, Roggen oder Triticale); Aussaat bis spätestens 15. Oktober

Die Aussaat ist in einer regionaltypischen und standortgerechten Saatstärke vorzunehmen.

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