Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich deutschlandweit aus: Auch in Schleswig-Holstein wurde am Donnerstag die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Durch die Nachweise verliert Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für Tierhalterinnen und Tierhalter.
So gelten für die Verbringung empfänglicher Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, ab sofort Einschränkungen.
Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums eingestellt.
Für konkrete Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln sind die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.
Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.
Es besteht keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen, der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist zudem darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt.
Ministerium ruft auf zur Impfung
Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle.
Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies appelliert daher erneut: „Die durch das Blauzungenvirus verursachte Erkrankung kann großes Tierleid verursachen. Tierhalterinnen und Tierhalter in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und zu impfen.“
Damit die Impfung wirken kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich eines je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraumes von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein die Tiere durch eine Aufstallung beziehungsweise eine Behandlung mit Repellentien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.
Impfzuschuss durch Landesregierung
Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 € pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 € pro Rind.
Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.
Bürgertelefon für Fragen eingerichtet
Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431-988 71 00 erreichbar.
Informationen
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen sind unter folgenden Links zu finden:
• Informationen der Landesregierung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/blauzungenkrankheit
• Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
• Informationen der EU- Kommission: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en?prefLang=de MLLEV