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Drohnen zur Rehkitzrettung 2023

Jetzt Antrag auf Maßnahmenbeginn stellen!
Von BLE
Jäger haben in Schleswig-Holstein große Erfolge bei der Kitzrettung mit der Drohne erzielt. Foto: Isa-Maria Kuhn

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen zur Rehkitzrettung. Bis zum 30. Juni können eingetragene Vereine einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Mit insgesamt 2 Mio. € fördert das BMEL die Anschaffung geeigneter Drohnen, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten.

Was wird gefördert?

Pro Verein werden wieder bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 € oder 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

Neu in diesem Jahr ist: Pro Verein fördert das BMEL insgesamt vier Drohnen in den Förderperioden 2021 bis 2023. Mit einer Begründung können Vereine 2023 den Zuschuss für weitere zwei Drohnen beantragen.

Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 min gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.

Wer kann Förderung beantragen?

– eingetragene Kreisjagdvereine

– Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragener Verein

– andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Alle Informationen zum Antragsverfahren sind unter ble.de/rehkitzrettung abrufbar. Anträge auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können bis zum 30. Juni gestellt werden – auch online. Eine Eingangsbestätigung wird anschließend aus dem System erstellt.

Anträge auf Auszahlung der Fördersumme sind ab 1. Mai auf obiger Webseite abrufbar und müssen der BLE bis 1. September vorliegen. Außer dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen: Eingangsbestätigung der BLE (Stufe 1), aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als sechs Monate), Vereinssatzung, Rechnung über die erworbene Drohne, Nachweis über die Eignung des Geräts durch Vorlage eines technischen Datenblatts.

Für Fragen steht die BLE unter Tel.: 02 28-68 45-31 67, Fax: 030-18 10 68 45-299 oder rehkitzrettung_2023@ble.de zur Verfügung.

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