In vielen Milchviehbetrieben verlässt ein großer Teil der Kälber im Alter von rund 14 Tagen den Erzeugerbetrieb. Die Änderung der Tierschutztransport-Verordnung § 10 (4) zum 1. Januar 2023 sieht vor, dass Kälber zukünftig erst mit 28 Tagen den Betrieb verlassen dürfen, auf dem sie geboren wurden. Damit kommt auf die Milchviehhalter ein Mehrbedarf an Kälberplätzen zu. Auf den ersten Blick scheint bei einer Verdopplung der Haltungsdauer die Verdopp
Doppelte Haltungsdauer gleich doppelter Platzbedarf?
Rinder aktuell: Auswirkungen der verlängerten Haltungsdauer von Kälbern
Von Hannah Lehrke, Landwirtschaftskammer SH
Zukünftig müssen alle Kälber für 28 Tage im Betrieb aufgezogen werden. Besonders auf Milchviehhalter, die aktuell einen großen Teil ihrer Kälber möglichst früh in die Mast abgeben, kommen damit neue Herausforderungen zu. Fotos: Hannah Lehrke