Laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sollen aus Biogasanlagen und Kläranlagen in Deutschland große Mengen Methan entweichen. Dies hätten Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der DUH ergeben, teilte die Organisation mit. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sprach in diesem Zusammenhang von einer „klimapolitischen Katastrophe“. Da Methan zudem eine Vorläufersubstanz für bodennahes Ozon sei, würden zusätzlich die menschliche Gesundheit und die landwirtschaftliche Ernte gefährdet.
Wie die DUH weiter mitteilte, konnte vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung und zahlreichen undichten Biogasanlagen eine erhöhte Methan-Hintergrundkonzentration nachgewiesen werden – beispielweise im Landkreis Cloppenburg. Moderne und gut gewartete Anlagen hätten das Problem mit den Methanlecks dagegen nicht, betonte die DUH. Messungen im Berliner Umland, Brandenburg und Niedersachsen hätten dies eindeutig gezeigt.
„Wir fordern von der zukünftigen Bundesregierung effektive Sofortmaßnahmen zur Eindämmung dieser unsichtbaren Emissionen, klare Zuständigkeiten und mehr Kontrollen“, sagte Resch. Vor allem müsse die EU-Methanverordnung zügig in nationales Recht umgesetzt und dabei über die EU-Vorgaben hinausgegangen werden. Auch Biogas- und Kläranlagen müssten berücksichtigt werden.
Widerspruch erhielt die Organisation derweil vom Fachverband Biogas (FvB). Mit Verweis auf eine „extrem unklare Datengrundlage weist der Fachverband Biogas die Anschuldigungen der DUH entschieden zurück“, teilte der Verband mit. Da die erhöhten Hintergrundkonzentrationen in Regionen mit intensiver Tierhaltung gemessen wurden, liege die Vermutung nahe, „dass die vorgenommenen Messungen keine klaren Emissionsquellen auf den Anlagen zuordnen können“.
Wiederum teilt der FvB die Einschätzung der DUH, dass Methanlecks durch konsequente Wartung nahezu vollständig vermieden werden könnten. Nicht zuletzt aus rein monetären Gründen sei dies aber ohnehin im Interesse der Anlagenbetreiber: Bei dem entweichenden Methan handele es sich schließlich um wertvolles Biogas.
Zudem gebe es bereits zahlreiche Regularien zum Thema Methan, die von den Betreibern umzusetzen seien, darunter die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung über mittelgroße Verbrennungsmotoranlagen sowie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). „Die Feststellung einer grundsätzlich erhöhten Methanemission an älteren Biogasanlagen ist daher nicht nachvollziehbar“, so der Verband.