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Bundeswaldgesetznovelle: Forstverbände bleiben beim Nein

Überarbeiteter Entwurf der Bundesregierung
Von Agra-Europe/jh
Statt Entbürokratisierung und Entlastung gebe es auch mit dem überarbeiteten Entwurf der Bundeswaldgesetznovelle Einschränkungen in der Bewirtschaftungsfreiheit und Baumartenwahl, kritisieren die Waldbesitzerverbände AGDW und FABLF. Foto: Imago

Für die großen Forstverbände ist auch der überarbeitete Entwurf einer Novelle des Bundeswaldgesetzes nicht akzeptabel. „Die Ziele einer Entbürokratisierung der Waldbewirtschaftung und einer Entlastung der Waldbesitzenden werden nicht sichtbar, jedoch zusätzliche Einschränkungen der Bewirtschaftungsfreiheit und der Baumartenwahl“, kritisierte Waldeigentümer-Präsident Prof. Andreas Bitter vorige Woche.

Die Abkehr von einer großen Novelle wertet Bitter als Eingeständnis der Bundesregierung, dass sie mit ihrem Vorhaben gescheitert sei. „Deshalb gilt für uns konsequenterweise weiter: Finger weg vom Bundeswaldgesetz“, so der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer. Ähnlich äußerten sich die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF). „Es erschließt sich nach wie vor niemandem, warum es überhaupt ein neues Waldgesetz geben soll“, erklärte der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt. Die bestehende Gesetzeslage bilde eine gute Grundlage, um auf die veränderten Rahmenbedingungen und klimatischen Verhältnisse reagieren zu können. „Ein neues Gesetz hätte den Wald weder vor den großen Kalamitäten der vergangenen Jahre schützen können, noch würde es zukünftig zur Resilienz des Waldes gegen den Klimawandel beitragen“, stellte von Elverfeldt fest. Seiner Auffassung nach sollte die Politik den Fachleuten in der Praxis den Handlungsspielraum lassen, die Wälder zukunftsfähig aufzustellen. Das sei besser als „immer neue Paragrafen zu formulieren“.

Wald braucht Vielfalt in der Bewirtschaftung

Auch nach den Aussagen von Bitter ist der langfristige Erhalt der Wälder nur durch eine entsprechende Vielfalt zu sichern. Die Waldbesitzer brauchten in der Klimakrise und damit in einer Zeit großer Unsicherheit individuelle Freiheiten in der Bewirtschaftung. Der AGDW-Präsident appellierte ebenso wie von Elverfeldt an die Politik, die Novellierung grundsätzlich zu überdenken. Auch zukünftig sei das aktuelle Waldgesetz in seiner bestehenden Form eine sachgerechte Grundlage für die nachhaltige Waldbewirtschaftung im Klimawandel. Frust und Ärger im ländlichen Raum würden weiter zunehmen, wenn das BMEL an seinem Vorhaben festhalte, sagte Bitter voraus.

Problematische Änderungen

Dem AGDW-Präsidenten zufolge orientiert sich der neue Entwurf zwar am geltenden Bundeswaldgesetz, enthält jedoch einige problematische Änderungen. So sei vorgesehen, den Holzeinschlag aufgrund von nicht näher erläuterten Schadeinwirkungen im „öffentlichen Interesse“ zu verbieten oder zu beschränken. Bei Erst- und Wiederaufforstungen seien für Saat und Pflanzung standortgerechte Forstpflanzen überwiegend heimischer Arten zu verwenden. Dadurch werde die Verwendung klimaangepasster Baumarten eingeschränkt. Zu kritisieren sei auch der Übergriff des Gesetzesentwurfes auf die Regelungsbereiche des Wasserhaushalts- und Bodenschutzgesetzes. Das führe zu unnötigen Doppelungen und Rechtsunsicherheit für die Praktiker.

Auch aus Sicht von Elverfeldts bleibt trotz der neuerlichen Überarbeitung im vorliegenden Entwurf eine Vielzahl von Punkten, die einer effektiven Bewirtschaftung der Wälder und damit auch einem aktiven Klimaschutz entgegenstünden. Statt Abläufe zu vereinfachen, werde noch mehr Bürokratie aufgebaut. Daneben enthalte der Referentenentwurf weiterhin Einschränkungen in der waldbaulichen Vielfalt, zum Beispiel mit Blick auf die klimaresilienteren Baumarten. Zudem führten praxisferne, teilweise widersprüchliche Genehmigungspflichten zu Kostensteigerungen, die am Ende auch die Länder und Kommunen auffangen sollten.

Elverfeldt zufolge hat sich das Ministerium bei der angestrebten Novelle des Bundeswaldgesetzes „völlig verrannt“. Auch für ihn zeigt sich das daran, dass nicht mehr von einer Neufassung, sondern von einer Überarbeitung des geltenden Gesetzes gesprochen werde. Mit immer neuen Formulierungen solle offenbar ein Verfahren gerettet werden, das weder sinnvoll noch notwendig und zielführend sei.

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