Der Bundesrat fordert ein regional differenziertes Management des Wolfes in Deutschland. Dazu solle sich die Bundesregierung in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie einsetzen, heißt es in einer Entschließung des Bundesrates vom Freitag voriger Woche, die von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht worden war. Zudem müssten auf nationaler Ebene Voraussetzungen zur Einführung eines Bestandsmanagements geschaffen werden.
Daneben sieht der Bundesrat Nachbesserungsbedarf bei der nationalen Bewertung und Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes. Die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass dabei eine Methodik angewendet werde, die der realen Bestandsverbreitung und -entwicklung stärker als bisher Rechnung trage. Hierfür sei unter anderem der Erhaltungszustand im Bereich der sogenannten kontinentalen biogeografischen Region neu und differenziert zu reflektieren.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) erneuerte in einer Reaktion auf den Beschluss seine Kritik, dass es auf Bundesebene bislang keine rechtssicheren Regelungen zum aktiven Wolfsmanagement gebe. Dabei müssten die Schäden, die der Wolf in der Nutztierhaltung verursache, auf ein tragbares Maß begrenzt werden.
Herdenschutz fördern
Ähnlich äußerte sich Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD). Die berechtigten Interessen der Bevölkerung im ländlichen Raum und der Weidetierhalter müssten berücksichtigt und die durch den Wolf verursachten Schäden in den Weidetierbeständen nachhaltig verringert werden. Dazu müssten die Wolfsbestände reguliert werden. Aber auch der Herdenschutz werde künftig weiter nötig sein und gefördert werden müssen.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, sieht in dem Beschluss ein „deutliches Zeichen in Richtung künftiger Bundesregierung für einen notwendigen und konsequenten Einstieg in ein aktives Bestandsmanagement des Wolfes“. Die Anpassung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in Deutschland seien längst überfällig. Die Weidetierhaltung dürfe nicht länger einer „weltfremden Wolfsromantik“ geopfert werden, so Krüsken.
Nicht schießen
Im Naturschutz wurde der Bundesratsbeschluss negativ bewertet. Es sei ein Trugschluss, dass man die Wolf-Weidetier-Konflikte mit der Flinte lösen könne, warnte etwa der World Wide Fund for Nature (WWF). Das wirksamste Mittel zur Verringerung von Nutztierrissen sei ein effektiver Herdenschutz. Der Deutsche Tierschutzbund warf den Betrieben vor, ihre Tiere „noch immer nicht oder nur unzureichend zu schützen“.
Die EU-Kommission hat bereits die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie vorgeschlagen (siehe Ausgabe 11). Damit setzte sie den Beschluss des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention um, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu ändern. Der Kommissionsvorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Für ein Bestandsmanagement müssen das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz angepasst werden.