Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verfolgt weiter sein Ziel, die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Meiereien staatlich zu regeln. Am Dienstag hat das Ressort seinen Verordnungsentwurf der nationalen Anwendung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Danach sollen Meiereien künftig für ihre Rohmilchlieferungen zu schriftlichen Verträgen verpflichtet werden, die Bestimmungen unter anderem zu Preis und Menge enthalten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) begründete den Schritt damit, er wolle Planungssicherheit für Milchbauern schaffen. Er berief sich dabei auf eine Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft. Genossenschaften sollen allerdings von der Vertragspflicht ausgenommen sein, sofern ihre Lieferordnungen oder Satzungen Bestimmungen enthalten, die in ihrer Wirkung den Bestimmungen für verpflichtende Verträge ähnlich sind.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) haben den Vorstoß des Bundeslandwirtschaftsministeriums kritisiert. DBV-Vizepräsident Dr. Holger Hennies, zugleich Mitglied der ZKL, stellte klar, dass die ZKL die nationale Anwendung des Artikels 148 GMO „explizit ausgeschlossen“ habe. DBV-Milchpräsident Karsten Schmal warnte, dass eine Anwendung des 148ers die Milcherzeuger nicht stärken, sondern zu niedrigen Erzeugerpreisen führen würde. Auch nach einer Studie des Kieler Instituts für Ernährungswirtschaft sind Festpreismodelle für Milcherzeuger mit erheblichen Kostenrisiken verbunden. Eine Besserstellung am Markt werde nicht erreicht. Auf der Seite der Meiereien drohe ein verstärkter Strukturwandel. Die Forscher sehen kein Marktversagen, das einen staatlichen Eingriff in die Vertragsbeziehungen rechtfertigen würde.