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Biomasseausschreibungen erneut deutlich überzeichnet

Zahlen der BNetzA: Abermals keine Gebote für Biomethananlagen
Von Agra-Europe/jh
Die Verbände der Bioenergiebranche kritisierten die aus ihrer Sicht zu niedrigen Ausschreibungsvolumen. Foto: Imago

Zum Gebotstermin am 1. April wurde die Biomasseausschreibung erneut deutlich überzeichnet. Keine Gebote wurden wie auch in den beiden vorhergehenden Runden für Biomethananlagen abgegeben. Dies teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit.

„Mit 788 eingegangenen Geboten und einer gebotenen Leistung von mehr als dem Dreifachen des Ausschreibungsvolumens verstetigt sich das Bild eines ausgeprägten Wettbewerbs bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen“, sagte BNetzA-Präsident Klaus Müller in Bonn. Aus der Bioenergiebranche kam dagegen Kritik an dem aus ihrer Sicht zu niedrigen Ausschreibungsvolumen.

Vor allem Bestandsanlagen bezuschlagt

Der Behörde zufolge wurden 240 MW ausgeschrieben, auf die 788 Gebote mit einer Gebotsmenge von 742 MW abgegeben wurden. Einen Zuschlag erhielten 263 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 243 MW. Der Großteil entfiel dabei auf Gebote für Bestandsanlagen: Ihnen erteilte die BNetzA 257 Zuschläge mit 235 MW. Auf Neuanlagen fielen dagegen nur sechs Zuschläge mit 9 MW. Erneut sanken die durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswerte auf nun 17,80 ct/kWh. In der Ausschreibung vom Oktober hatte dieser Wert noch bei 18,28 ct/ kWh und in der Runde davor bei 18,92 ct/kWh gelegen.

Wie die BNetzA weiter mitteilte, gingen mehr als ein Drittel der Zuschläge, nämlich 127 Gebote mit etwa 90 MW, nach Bayern. Standorte in Niedersachsen erhielten 37 Zuschläge mit einer Leistung von 50 MW, gefolgt von Baden-Württemberg mit 37 Zuschlägen und 33 MW. Auf Platz vier landete Nordrhein-Westfalen mit 29 Zuschlägen und 26 MW.

Verbände sehen Wärmewende in Gefahr

Wenig überrascht von den Ergebnissen der Ausschreibungsrunde zeigte sich die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek. „Der schleichende Ausstieg aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas, der mit dem EEG 2023 eingeleitet wurde, trägt nun bedauerliche Früchte“, sagte Rostek. Der HBB-Leiterin zufolge erhielten wegen des niedrigen und abschmelzenden Ausschreibevolumens viele Bestandsanlagen keine Anschlussvergütungen und müssten stillgelegt werden. Zudem seien die finanziellen Anreize für eine flexiblere Fahrweise der Anlagen zu niedrig. „So gefährden wir sehenden Auges den Erfolg der Energiewende“, warnte Rostek. Vor allem mit Blick auf die Wärmenetze sei dies problematisch. Regional produzierte Wärme aus Bioenergieanlagen sei für eine fossilfreie kommunale Wärmeversorgung dringend notwendig.

Der Präsident des im HBB organisierten Fachverbandes Biogas (FvB), Horst Seide, ergänzte: „Wenn die Biogaswärme, die bei der Erzeugung von Strom in Blockheizkraftwerken ohnehin anfällt, nicht mehr zur Verfügung steht, wird es an vielen Stellen schwer werden mit der Umsetzung der Wärmewende.“ Es müssten daher das Ausschreibevolumen auf 1.800 MW pro Jahr und der Flexibilisierungszuschlag auf 120 €/kWh angehoben werden, forderte der FvB.

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