Zu laut bellende Herdenschutzhunde dürfen nachts nicht im Freien eingesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster (OVG) gab per Beschluss bekannt, dass bei „unzumutbarem“ nächtlichen Gebell Herdenschutzhunde im Einzelfall und während der Nacht- und Mittagsruhe nicht draußen bleiben dürfen.
Das Gericht wies damit die Beschwerde einer Landwirtin gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Kölns zurück. Nachbarn hatten sich über das „häufige und an
Bellende Herdenschutzhunde dürfen nachts nicht nach draußen
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster
Von age/kel
Das Ruhebedürfnis der Nachbarn wiegt für das Gericht schwerer als der Schutz der Herden. Foto: Imago
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