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Bei Regelbesteuerung Umsatzsteuer nicht mitversichern

Versicherungstipp aktuell
Von Henry Bremer, Landwirtschaftskammer SH
Gut, wer im Schadenfall vorgesorgt und Hofgebäude und Maschinen richtig versichert hat. Für Tipps rund um die Versicherung hat die Landwirtschaftskammer kompetente Ansprechpartner. Foto: Landpixel 
Ein Wechsel zur Regelbesteuerung hat Konsequenzen für die Höhe der Versicherungsleistungen im Schadensfall. In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass die Umsatzsteuer nicht ersetzt wird, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Versicherung ersetzt dem geschädigten Versicherungsnehmer nur den Nettoschaden, das heißt die Versicherungssumme ohne die Mehrwertsteuer. Dies ist für die Ermittlung der Versicherungssummen und somit für die Be

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