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Ausschreibungs-Höchstwerte stabil

Rahmenbedingungen für Biomasse- und Biomethananlagen
Von Agra-Europe
Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen bleibt unverändert bei 19,43 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen bei 19,83 ct/kWh. Für Biomethananlagen kann bis zu einem Wert von 21,03 ct/kWh geboten werden. Foto: Imago
Die Bundesnetzagentur (­BNetzA) belässt die Höchstwerte für die Ausschreibungen der ­Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf ­Monate auf ­Vorjahresniveau. Nach Angaben der Bonner Behörde beträgt der Höchstwert für neue Biomasseanlagen unverändert 19,43 ct / kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct / kWh. Für Biomethananlagen kann bis zu einem Wert von 21,03 ct / kWh geboten werden. Die Festlegungen gelten bereits für die beiden Gebots

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