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Ausgleichszahlungen für Gänseschäden

Meldungen im Gänsemelder erforderlich
Von Kerstin Ebke, Landwirtschaftskammer SH
Nonnengänse verursachen erhebliche Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen. Für die Inanspruchnahme von Ausgleichszahlungen muss im Vorwege eine Meldung im Gänse­melder erfolgen. Foto: Kerstin Ebke

Die im Frühling zahlreich, vor allem an der Nordsee, rastenden Weißwangen- und Nonnengänse verursachen große Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen auf Acker- und Grünland.

Das Umweltministerium (MEKUN) bietet seit Langem verschiedene finanzielle Ausgleichsmöglichkeiten an, zum Beispiel über den Vertragsnaturschutz. Die Richtlinie für Ausgleichszahlungen bei Schäden in ackerbaulichen Sommerkulturen geht nunmehr in das dritte Jahr. Dabei kann online ein Antrag auf Ausgleich nach einem definierten Verfahren gestellt werden. Informationen finden sich hier.

Eine weitere Richtlinie für Ausgleichszahlungen bei Schäden durch ziehende Wildgänse ist derzeit in der Erarbeitung im Landwirtschaftsministerium (MLLEV). Diese wird auch den Ausgleich auf Grünland und in Winterkulturen umfassen und den Gänsemelder nutzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für beide Richtlinien im ersten Schritt eine Meldung von Wildgänsevorkommen über den Gänsemelder zu erfolgen hat. Der Gänsemelder ist eine Online-Plattform, auf der flächenscharf Vorkommen gemeldet werden können. Neue Nutzer müssen sich als „Privatperson“ registrieren.

Für die Inanspruchnahme von später zu beantragenden Ausgleichszahlungen ist die Meldung erforderlich. Schäden sind spätestens 14 Tage nach Eintritt in den Gänsemelder einzutragen. Für weitere Fragen und Beratung steht der Fachbereich Umwelt und Gewässerschutz zur Verfügung.

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