Neben den arbeitsrechtlichen Aspekten (siehe Teil 1) haben Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft in der Erntesaison 2024 auch sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Regelungen zu beachten. Dies gilt sowohl für Saisonarbeitnehmer aus dem Inland als auch für Arbeitnehmer aus dem Ausland.
Sofern in der neuen Erntesaison auch Arbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigt werden, entscheidet die Herkunft darüber, ob und inwieweit eine Beschäftigungsaufnahme in Deutschland möglich ist.
Aktuelles zu Sozialversicherung und Lohnsteuer
Beratung rund um das Geld: Beschäftigung von Erntehelfern in der Saison 2024, Teil 2
Von Erwin Hack
, Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, Kiel
Zum 1. März wurde eine – kontingentierte – neue Form der kurzzeitigen Beschäftigung für bestimmte Drittstaatsangehörige eingeführt, die allerdings nur für tarifgebundene Arbeitgeber in Betracht kommt und sozialversicherungspflichtig ist. Fotos: Landpixel
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