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Düngeverordnung aktuell

Langjährige Nmin-Werte als Basis für vorläufige Düngebedarfsermittlung
Von Dr. Lars Biernat, Landwirtschaftskammer SH
Die langjährigen Nmin-Werte können für eine vorläufige Düngebedarfsermittlung beziehungsweise Düngeplanung auch im Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer genutzt werden. Foto: Lars Biernat

Für die Düngebedarfsermittlung der Ackerkulturen und des Grünlands im Frühjahr muss vor dem Ausbringen von wesentlichen Nährstoffmengen (50 kg N beziehungsweise 30 kg P2O5) die schriftliche Ermittlung des Bedarfes von N und P je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit schon zur ersten Nährstoffgabe ­erfolgen.

Ein wichtiger Faktor im Rahmen der N-Düngebedarfsermittlung zu Ackerkulturen ist dabei die korrekte Berücksichtigung von mineralisch verfügbarem Stickstoff im Boden (Nmin 0 bis 90 cm). Sofern diesbezüglich auf dem Betrieb keine eigenen Untersuchungsergebnisse vorliegen, können grundsätzlich die Werte vergleichbarer Standorte aus dem Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer herangezogen werden. Damit eine düngeverordnungskonforme N-Bedarfsermittlung auch schon zu frühen Terminen erstellt werden kann, werden im Rahmen der Planung die langjährigen Nmin-Werte des Naturraumes (Tabelle), oder langjährige Ergebnisse aus vergleichbaren Beratungsunterlagen genutzt.

Nach Veröffentlichung der aktuellen Werte des Nitratmessdienstes 2025 oder nach dem Vorliegen betriebseigener Analyseergebnisse ist es jedoch zwingend notwendig, die in der Planung angesetzten Nmin-Werte zu korrigieren, sofern die aktuellen Messwerte mindestens +/– 10 kg Nmin vom langjährigen Mittelwert abweichen.

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