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Abtransport darf nicht verhindert werden

Rechtslage bei Landung von Luftfahrzeugen auf landwirtschaftlichen Flächen
Von RA Stefan Hinners, Hamburg
Hier bei Hohenlockstedt gab es keinen Ärger: Der Ballon wurde von dem ungünstigen Landeplatz in einer Tannenschonung (hinten im Bild) auf ein besser geeignetes abgeerntetes Getreidefeld zum anschließenden Abtransport verschoben. Foto: Michael Kröger, Steinburger Agraraction
Bald beginnt im Frühjahr wieder die Saison der Heißluftballonfahrten, die vor allem zur Kieler Woche mit um die 30 Fahrten einen Höhepunkt erreicht. Wo so ein Ballon landet, ist nicht immer vorhersehbar, manchmal geschieht dies auf landwirtschaftlichen Flächen. Wie diesbezüglich die Rechtslage ist, erklärt ein Rechtsanwalt. Normalerweise verursacht das keine Probleme, zumal sich die Ballonfahrer in der Regel umsichtig verhalten, doch nicht jeder Bauer ist begeistert. Nach der Außenlandung

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