Bedingt unter anderem durch die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine gibt es erhebliche Steigerungen bei den Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Betriebsmittel. Dies hat auch Auswirkungen auf die Versicherungssummen in den Bereichen Ernte, Vorräte und Viehvermögen und kann gegebenenfalls zu erheblicher Unterversicherung führen.
Für die Ermittlung der Versicherungssummen werden von der Versicherungswirtschaft im Wesentlichen zwei Tarifkonzepte angeboten: die Versicherung mit Einzelsummenermittlung und die pauschale Inhaltsversicherung. Bei der Einzelsummenermittlung listet der Versicherungsnehmer sein gesamtes Inventar mithilfe eines Summenermittlungsbogens auf und bewertet es mit aktuellen Preisen.
Wenn sich im Schadensfall herausstellt, dass die versicherten Werte mit den am Schadenstag tatsächlich vorhandenen Werten nicht identisch sind, kann es zu einer Unterversicherung kommen. Bei Vorliegen einer Unterversicherung ist der Versicherer berechtigt, die Versicherungsentschädigung anteilig zu kürzen. Um das Risiko der Unterversicherung gering zu halten, sollte die Inventarliste besonders bei stark steigenden Preisen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Neben der Versicherung nach Einzelposten bieten viele Versicherungen auch die pauschale Inhaltsversicherung an. Bei dieser Form der Wertermittlung muss der Versicherungsnehmer nur noch seine Betriebsfläche und seinen Betriebstyp angeben. Die Versicherungssumme wird dann mit einer vorgegebenen Wertpauschale je Hektar vom Versicherer errechnet. Bei korrekter Flächenangabe gewährt der Versicherer dann in der Regel einen Unterversicherungsverzicht, dies bedeutet, es gibt keinen Abzug im Schadensfall wegen zu geringer Versicherungssummen. Durch die pauschale Ermittlung ergeben sich häufig deutlich höhere Versicherungssummen als bei der Inhaltsversicherung nach Einzeldeklaration. Diese Form der Wertermittlung ist einfacher in der Handhabung, aber sie ist in der Regel aufgrund der höheren Versicherungssumme etwas teurer.
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