Die EU-Kommission sieht derzeit keinen Anlass, den Schutzstatus der Nonnengans zu verändern. In ihrem Antwortschreiben hat die Brüsseler Behörde einem Ersuchen der Landesregierung Schleswig-Holsteins eine Absage erteilt, die Nonnengans in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie aufzunehmen.
Es ist keine Lösung von EU-Seite in Sicht, das Gänsemangement zu unterstützen. Der Schutzstatus der Nonnengans bleibt unverändert. Man sieht in Brüssel zurzeit keinen Anlass, eine Änderung des Anhangs II der Vogelschutzrichtlinie vorzuschlagen, das hat die EU-Kommission in ihrem Antwortschreiben an die Landesregierung vom 7. Oktober erklärt. Am 30. August hatte die Landesregierung bei der EU die Aufnahme der Nonnengans (Branta leucopsis) in den Anhang II der jagdbaren Arten der europäischen Vogelschutzlinie beantragt. In ihrem Antwortbrief erläutert die Kommission nun die Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Vogelschutzrichtlinie ihrer Ansicht nach bereits ausreichende Möglichkeiten biete, Genehmigungen zur Kontrolle von Populationen zu erteilen, um Landwirtinnen und Landwirte vor Schäden auf ihren Flächen zu schützen.
Kein Handlungsspielraum aufseiten der EU
Durch das Schreiben aus Brüssel habe die Landesregierung nun Klarheit darüber, dass auf europäischer Ebene kein weiterer Handlungsspielraum für Veränderungen beim jagdlichen Management der Nonnengansbestände bestehe, berichten des Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) und das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Bereits heute unternehme das Land erhebliche Anstrengungen zur Eindämmung von durch Gänse erzeugten Fraßschäden, heißt es in der Presseerklärung. Dazu zähle unter anderem die Bereitstellung von mehr als 10.000 ha geeigneter Duldungsflächen für Gänse entlang der Westküste. Dabei handle es sich sowohl um landeseigene Flächen als auch Flächen der Stiftung Naturschutz. Zudem werden 13.000 ha Fläche im Land erwähnt, auf denen die Gänseduldung durch Vertragsnaturschutzangebote honoriert werde, sowie die lokale Bereitstellung von Futterflächen für vom Gänsefraß besonders betroffene Tierhalter. Auch werde die Möglichkeit der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie genutzt, wonach Abschüsse von Nonnengänsen zum Schutz von gefährdeten Kulturen zugelassen sind.
Die bestehenden Maßnahmen würden von der Landesregierung in Zukunft noch um weitere Handlungsschritte ergänzt, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung. Dazu zähle ein Angebot weiterer Vertragsnaturschutzangebote für Grünland- und Ackerbewirtschaftende in der kommenden Agrarförderperiode, um zusätzliche Duldungsflächen für Nonnengänse vorzuhalten. Geplant sind die Einleitung eines EU-Notifizierungsverfahrens einer neuen Richtlinie für Ausgleichszahlungen für Nonnengans-Fraßschäden an Sommerkulturen auf Ackerflächen sowie die zukünftige Bereitstellung weiterer Nahrungsflächen für Gänse zur Senkung des Fraßdrucks auf gefährdete Kulturen.
„Die Kommission hat deutlich gemacht, dass eine Ausweitung der Jagdmöglichkeiten auf die Nonnengans über die europäische Vogelschutzrichtlinie keine Option ist. Nun gilt es, andere Pfade zu beschreiten. Das Land tut bereits einiges, um von Fraßschäden betroffene Landwirtinnen und Landwirte zu entlasten und den Gänsen alternative Nahrungsflächen zur Verfügung zu stellen. Diesen Weg werden wir weitergehen und unsere Unterstützung noch ausweiten“, kommentierte Umweltstaatssekretärin Katja Günther (Grüne) die Brüsseler Entweidung.
Frustrierende Antwort für die Landwirtschaft
Die Ablehnung stoße auf Unzufriedenheit in der Landwirtschaft, machte Staatssekretärin Anne Benett-Sturies deutlich. „Aus Sicht der Landwirtschaft ist die Rückmeldung der EU-Kommission nicht zufriedenstellend und für unsere Landwirtinnen und Landwirte an der Westküste mehr als frustrierend. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz wird daher das Antwortschreiben der EU prüfen und auf mögliche Handlungsoptionen bewerten.“
BVSH fordert Entschädigung für alle Flächen und Kulturen
Die Unzufriedenheit der Landwirtschaft hat Klaus-Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH), deutlich artikuliert: „Diese Entscheidung der Kommission ist mehr als betrüblich. Deshalb ist es umso wichtiger, die Maßnahmen zur Bestandsreduzierung mit aller Konsequenz und ohne Verzögerung zu ergreifen, die – wie die Kommission bestätigt – jetzt bereits möglich sind.“ Entschädigungen müssten für alle betroffenen landwirtschaftlichen Flächen und Kulturen gezahlt werden. Eine Begrenzung auf Sommerungen, die das Ministerium offenbar plant, lehnt Lucht ab. Alle landeseigenen Flächen müssten zur Kompensation und als ausgewiesene Äsungsflächen zur Verfügung gestellt werden. Maßnahmen, um die Population zu kontrollieren, seien nun vorrangig. Die bisherigen Vergrämungsmaßnahmen hätten keine ausreichende Wirkung gezeigt.