Der Vorschlag zur Aussetzung der Regelungen zum Fruchtwechsel und zur Stilllegung ist jetzt in Brüssel erwartungsgemäß offiziell angenommen worden. Nach der formalen Entscheidung am Mittwoch, 27. Juli, im Kollegium der Kommissare steht es den Mitgliedstaaten nun frei, die gemäß der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgegebene Stilllegungspflicht für 4 % der Agrarflächen 2023 nicht anzuwenden.
Die beiden Konditionalitätsregelungen zum „guten
Stilllegung und Fruchtwechsel werden ausgesetzt
EU-Kommission will Ernährungssystem stützen, Özdemir zeigt sich skeptisch
Von Mechthilde Becker-Weigel
Auf EU-Ebene herrscht Einigkeit zur Stilllegung. In Deutschland ist die Ressortspitze sehr zurückhaltend. Foto: Imago
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