StartNachrichtenAgrarpolitikUkraine-Folgen-Hilfsprogramm beschlossen, bis 15.000 € Betriebshilfe möglich

Ukraine-Folgen-Hilfsprogramm beschlossen, bis 15.000 € Betriebshilfe möglich

Von Mechthilde Becker-Weigel
Foto: Agrar-Press

Die Auszahlung der Krisenhilfe zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges auf landwirtschaftliche Betriebe rückt näher. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 13. Juli die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegte „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ beschlossen. Bei der Vorlage handelt es sich um eine Ministerverordnung und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Sie tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Mit einer Auszahlung der Mittel wird für Ende August bis Anfang September gerechnet.

Die Verordnung regelt das erste von zwei geplanten Hilfsprogrammen, die mit insgesamt 180 Mio. € dotiert sind. Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Die Betriebe müssen im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obstbaus, des Weinbaus und Hopfens sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe sowie Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die Auszahlung der Beihilfe übernimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die über die jeweiligen Flächen- und Tierzahlen der Betriebe verfügt. Die Betriebe müssen keinen Antrag stellen. Mit der Fördersumme sollen etwa 40 % der vom Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen infolge des Ukraine-­Krieges ausgeglichen werden können, sie ist auf 15.000 € pro Unternehmen begrenzt.

Mit dem Kleinbeihilfeprogramm will man betroffene Betriebe unterstützen, die die Voraussetzungen für die Anpassungsbeihilfe nicht erfüllen. age

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