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Neues Futter mit fragwürdiger Verdaulichkeit

Kommentar zur Härtefallregelung für Schweinehalter
Von Dr. Robert Quakernack
Sauenhalter haben keine Möglichkeit, ihren Betrieb zeitweise einzustellen. Foto: rq

Endlich kommt Bewegung in die Bearbeitung der Finanzhilfen für Schweinehalter. Schon seit Monaten warteten viele Betriebe in Schleswig-Holstein auf die dringend benötigten Mittel, die im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe versprochen wurden und in anderen Bundesländern schon längst auf den Höfen angekommen sind. 

Die neue Dynamik entstand Anfang März: Nach einem Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums in Verständigung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium sollte der Nachweis ausreichen, dass Umsatzeinbußen „weit überwiegend“ corona-bedingt sind. In diesen Fällen würde der Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe automatisch in die Härtefallregelungen der Länder überführt.

Genau diese Marschrichtung hat nun auch Schleswig-Holstein vorgegeben. Da Schweinehalter aus Sicht des Kieler Wirtschaftsministeriums (Wimi) nicht nachweisen können, dass die Umsatzeinbrüche auf ihren Betrieben „ausschließlich“ auf Corona zurückzuführen sind, sollen alle Anträge auf Überbrückungshilfe (ÜH III und ÜH III Plus) in die Härtefallregelung überführt werden. Das Wimi begründet seine Rechtsauffassung mit zusätzlichen Effekten, die bei Schweinehaltern zu Buche schlagen, wie dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz (FDP) sah sich daher am Donnerstag vergangener Woche in der Rolle des Überbringers positiver Nachrichten. Die Schweinehalter um Dietrich Pritschau, Vizepräsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH), die zum Ministergespräch nach Kiel gekommen waren, um auf eine zügigere Bearbeitung der Überbrückungshilfen zu drängen, fühlten sich jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt und zeigten sich überrascht (siehe Seite 10). Höchst unglücklich war zudem, dass die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums zu der geplanten Regelung vor dem Gespräch mit den Betriebsleitern veröffentlicht wurde. Auf „warme Umarmungen“ hoffte Minister Buchholz demnach vergeblich.

Ein großes Fragezeichen steckt bei der Härtefallregelung hinter der Voraussetzung, dass eine „Existenzgefährdung“ vorliegen muss. Wie dieser Nachweis von den Betrieben zu erbringen ist, blieb am Donnerstag offen. Buchholz versprach aber eine „wohlwol­lende Prüfung“. 

Die Härtefallregelung kann eine gute Lösung für die Schweinehalter sein, wenn sie nun unbürokratisch abgewickelt wird. Es geht nämlich darum, schnell notwendige Liquidität auf die Betriebe zu bringen und eine Schlechterstellung des Schweinesektors gegenüber anderen Branchen zu vermeiden. 

Die Überbrückungshilfe bleibt Betrieben zwar grundsätzlich offen, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Umsatz­einbruch zu 100 % coronabedingt ist. Durch die Rechtsauffassung des Wimi droht dann jedoch ein zermürbender Rechtsstreit darum, wie dieser Nachweis auszusehen hat. Sicher ist, dass das die Auszahlung von Hilfsgeldern weiter verzögern würde, was sich die Schweinehalter kaum leisten können. „Friss die Härtefalllösung oder stirb“, heißt es daher wohl für die meisten.

Dr. Robert Quakernack. Foto: bb
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