StartNachrichtenLand & LeuteAufs Korn genommen: Verstehen Sie Markenschützer?

Aufs Korn genommen: Verstehen Sie Markenschützer?

Von Tonio Keller
„Öömrang-Gin“ soll der Gin von der Insel Amrum nicht mehr heißen dürfen. Foto: Stefan Klindtberg 

Was würden Sie sagen, wenn jemand forderte, die Wörter „Wilstermarsch“, „Schwansen“ oder „Fehmarn“ dürfe nur er benutzen und niemand sonst? Sie würden ihm wohl den Vogel zeigen. Anders ist das bei „Öömrang“, dem friesischen Wort für Amrum. „Öömrang-Gin“ soll nicht mehr auf dem Etikett eines Destillateurs von der Insel stehen dürfen, denn ein Winzer in den USA, Nachfahre ausgewanderter Amrumer, hat den Begriff für seinen wohlgemerkt amerikanischen Wein schützen lassen.

Nun könnte man das als „Schild”bürgerstreich abtun, wenn nicht das Deutsche Markenamt dem Winzer recht gegeben hätte. Zwar könnten Orts- und Regionalbegriffe nicht exklusiv in Beschlag genommen werden, heißt es – aber nur dann nicht, wenn sie von den „Mitgliedern der maßgeblichen Verkehrskreise“ verstanden werden. „Öömrang“ muss hingegen wohl schon beim gemeinen Festlandsfriesen für Achselzucken sorgen, erst recht beim Bayern im Sylt­urlaub.

Der Friesenrat will das nicht auf sich beruhen lassen. „Wenn es sich um einen leicht verständlichen Dialekt handelt, darf sich das niemand schützen lassen, doch wenn es für Hochdeutschsprecher unverständlich ist, dann schon?“, fragt das Magazin des Nordfriisk Instituut und sieht den Schutz von Minderheiten- und Regionalsprachen ausgehebelt. Denn es gehöre ja zu den Kennzeichen einer eigenständigen Sprache, dass ihrer Unkundige sie nicht verstehen.

Der Gin heißt jetzt „Oomram-Gin“, und diese Marke hat sich seinerseits der Amrumer Destillateur sichern lassen. Dass das möglich ist, verstehe, wer will! 

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