StartNachrichtenAgrarpolitikDen Traum vom Ausstieg umsetzen, oder Restlaufzeit nutzen

Den Traum vom Ausstieg umsetzen, oder Restlaufzeit nutzen

Kommentar zum Ausstieg aus den EU-Direktzahlungen
Von Mechthilde Becker-Weigel
Die GAP-Auflagen fahren immer mit        Foto: Landpixel

Der 16. Mai steht wahrscheinlich fett in nahezu jedem Landwirtekalender. Es ist das Fristende für die Einreichung des Sammelantrags der EU-Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Direktzahlungen sind bislang ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Mit diesem Instrument soll die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt werden.

Der Sammelantrag und das korrekte Ausfüllen sind jedes Jahr für die meisten Landwirte viel Arbeit und ein Aufreger. Dass es Einiges zu beachten gibt, beweist die 139 Seiten starke Schrift des Kieler Landwirtschaftsministeriums (Melund), die Erläuterungen und Hinweise zum Sammelantrag 2022 enthält und auf der ersten Seite gleich den Rat gibt: „Lesen Sie die Hinweise sehr aufmerksam“. Eine ungeschriebene Regel bei den Sammelanträgen sind sinkende Prämien bei steigenden Auflagen. Das stärkt bei manchen den Gedanken, aus der EU-Agrarförderung auszusteigen. Wirtschaften ohne die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird gemeinhin als freies Wirtschaften interpretiert – ohne GAP-Auflagen, die die EU in Zukunft unter dem Begriff erweiterte Konditionalität zusammenfasst. An die Auflagen des landwirtschaftlichen Fachrechts wie Dünge- oder Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung müssen sich allerdings alle halten, auch die, die aus der GAP aussteigen.

In diesem Jahr kann der Traum vom Ausstieg aus dem EU-Prämienkarussell etwas lauter geträumt werden. Die Rechnung ist einfach: Übersteigen die Ausgaben, um die Auflagen der EU einzuhalten, die GAP-Prämien, liegt die Entscheidung näher, sich von der EU-Agrarpolitik zu verabschieden. Durch den Verzicht auf den Beitrag aus dem EU-Prämientopf, kann man sich vom Aufwand der Antragstellung und den Cross-Compliance-Kontrollen freikaufen. Aktuell müssen die Betriebe sich über den Daumen gepeilt auf Prämienrückgänge von bis zu einem Drittel einstellen. Auf der anderen Seite ist nach langer Stagnation eine Situation eingetreten durch den Krieg in der Ukraine, zusammenbrechende Warenströme und die dadurch hervorgerufene weltweite labile Versorgung, dass die Preise im Marktfruchtbau und der Veredelung einen noch nicht erlebten Höhenflug erleben. Allein seit Jahresbeginn sind die Kurse für Weizen an der europäischen Börse in Paris (Matif) um 37 % gestiegen und erreichten in der Spitze 400,5 €/t. Der Raps stieg um 22 % und erreichte ein Allzeithoch von 1021,75 €/t, die Maiskurse kletterten um 40 % und in der Spitze auf 368,75 €/t.

Jetzt bieten sich erstmals zwei Möglichkeiten und die Einstellungen in der Landwirtschaft gehen auseinander. So wird die Argumentation vorgetragen, den Staatshaushalt durch Prämienverzicht zu entlasten und gleichzeitig die Agrarproduktion und damit die Ernährungssicherung zu steigern und sich selbst vom Antragsdruck zu befreien. Dabei sollte in Kauf genommen werden, dass Preisentwicklungen und Anbausituationen sich auch wieder ändern können. Das zählt zu den Naturgesetzen. Zudem ist die Restlaufzeit vonseiten der Politik schon im Gespräch nämlich bis zur nächsten GAP-Runde 2028. Die Abkehr vom Prämiensystem, bedeutet in gewisser Weise aber auch eine Abkehr von gesellschaftlichen Wünschen und dem politischen Dialog der Landwirtschaft mit der Gesellschaft und würde eigene Signale setzen. Die andere Alternative bleibt, den 16. Mai im Kalender stehen zu lassen, das Antragssystem und die verbleibenden wirtschaftlichen Möglichkeiten weiter zu nutzen und parallel die Effizienzsteigerung des Betriebes zu fokussieren, um die Resillienz gegenüber der Politik, überspitzten Forderungen und Marktschwankungen zu stärken. 

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