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Habeck will Ausbau forcieren

Stromversorgung bis 2035 aus Erneuerbaren Energien
Von Julian Haase/age
Elektrischer Strom soll in der Bundesrepublik laut den Plänen von Bundeswirtschaftsminister Habeck bereits ab 2035 vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Foto: Imago

Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Grüne) will die Bundesrepublik zumindest beim elektrischen Strom möglichst schnell unabhängig von fossilen Energiequellen machen. Die heimische Stromversorgung soll deshalb nun schon im Jahr 2035 fast vollständig aus Erneuerbaren Energien erfolgen.

Das sieht der Referentenentwurf seines Hauses zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, der vorige Woche die Verbändeanhörung durchlaufen hat. Damit wird die Energiewende im Stromsektor um 15 Jahre vorgezogen, denn das derzeit gültige EEG 2021 sieht als Zieljahr für eine treibhausgasneutrale Stromerzeugung 2050 vor. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte im Rahmen der vorgeschalteten Verbändeanhörung die grundsätzliche Stoßrichtung des Referenten­entwurfs, pochte aber auf substanzielle Änderungen auf dem Weg zum fertigen Gesetz. „Die schon seit Herbst 2021 bestehende Preiskrise der fossilen Energien wird durch den Ukraine-Krieg noch verschärft. Es braucht eine Entfesselung für alle Erneuerbaren Energien“, mahnte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter an. Der vorliegende Referentenentwurf bleibe deutlich hinter dem Möglichen und Notwendigen zurück.

„Energiepolitisch unnötig“

Das Hauptstadtbüro Bioenergie  verwies in seiner Stellungnahme zu der Vorlage auf die geo- und wirtschaftspolitische Notwendigkeit zur Reduzierung von fossilen Rohstoffimporten, das die im Hauptstadtbüro Bioenergie organisierten Verbände nicht ausreichend in der Vorlage abgebildet sehen.

„Während die Berücksichtigung der Bioenergie zu begrüßen ist, bleibt der Vorstoß aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hinter den großen Potenzialen der Branche zurück“, monierte Büroleiterin Sandra Rostek. Aus ihrer Sicht sind einige der geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz sogar energiepolitisch unnötig und teils kontraproduktiv.

Künftig weniger Biomasse?

Dazu zählt für Rostek insbesondere die beabsichtigte Fokussierung der Biomassevergütung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke. Ein solcher Fokus sei energiewirtschaftlich unnötig, weil in einem flexiblen Energiesystem der Flexibilitätsbedarf effizienter und günstiger durch andere Optionen bereitgestellt werden könne, insbesondere auch durch flexible Biogasanlagen, Bio­methan­anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie Holzheizkraftwerke. Dies könnte zu einem Abbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse führen, warnte das HBB, welches die Interessen des BBE, des Deutschen Bauernverbandes, des Fachverbandes Biogas und des Fachverbandes Holzenergie bündelt.

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