Das Land Schleswig-Holstein unterstützt auch in diesem Jahr die Kastration von freilebenden Katzen. Seit dem 14. Februar kann die Kastration von freilebenden Tieren über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere nicht in fester menschlicher Obhut befinden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Tierschutzvereine und ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunaler Familie, Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Alle erforderlichen Dokumente befinden sich auf folgender Webseite: gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de