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Land fördert kommunale Energiewendeprojekte

Finanzmittel für Wärme- und Effizienzprojekte in den Kommunen
Von MEKUN
Mit der neu aufgelegten Förderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen bei der Energie- und Wärmewende. Foto: Imago

Um die Kommunen bei der Energie- und Wärmewende zu unterstützen, legt das Land eine neue Förderrichtlinie zum Kommunalfonds auf. Ab Mai können sich Kommunen Wärme- und Effizienzprojekte in der Startphase mit bis zu 300.000 € fördern lassen. Die entsprechende Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wärme- und Effizienzprojekten wurde am 15. April im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Der revolvierende Kommunalfonds bietet Antragstellenden die Möglichkeit, bis zu 300.000 € vom Land Schleswig-Holstein zu erhalten, wenn noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. Sobald die Planung voranschreitet und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Kommunalfonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen. „Die ersten Schritte sind oft die schwersten, auch bei der Wärmewende. Der neue Fonds unterstützt die Kommunen dabei, etwa bei Erneuerbaren Wärmeprojekten die ersten Schritte zu gehen, wenn hohe Planungskosten anfallen. Weil die Kommunen für das Gelingen der Wärmewende eine zentrale Rolle spielen, greifen wir ihnen in der Startphase mit dem Kommunalfonds jetzt gezielt unter die Arme“, so Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne).

Zu den förderfähigen ersten Schritten zählen neben Vorplanungskosten wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen auch Kosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen, Ausgaben für Rechtsleistungen oder die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes. Gefördert werden Erneuerbare Kälte- und Wärmeprojekte, zudem Energieeffizienz- sowie Digitalisierungsprojekte im Wärmesektor.

Beim Kommunalfonds handelt es sich um ein Pendant des Bürgerenergiefonds des Landes. Durch den Bürgerenergiefonds wurden seit 2018 bereits 60 Projekte in Schleswig-Holstein in der Planungs- und Startphase finanziell unterstützt. Um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, werden mit dem Kommunalfonds nun die bestehenden Instrumente zur Förderung weiter ausgebaut.

Beantragt werden kann der Zuschuss ab Mai bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die den Kommunalfonds im Auftrag des Energiewendeministeriums Schleswig-Holstein verwaltet. Bei der Beantragung muss eine detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Gesamtprojektes vorgelegt werden, in der unter anderem Ziel, Zeitplan, Aufwendungen, Eigenleistungen, Maßnahmen, ein vorläufiger Finanzierungsplan und der Ort des Projektes dargestellt werden.

Die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zum Kommunalfonds sind im Internet zu finden unter ib-sh.de

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