In der Erntesaison in diesem Jahr haben Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft bei der Beschäftigung von in- und ausländischen Arbeitnehmern für Saisonbeschäftigungen zum Beispiel für die Erdbeer- oder Spargelernte ein ganzes Bündel von Vorschriften zu beachten. In diesem Artikel werden wichtige Vorschriften und Neuregelungen für eine Saisonbeschäftigung 2025 dargestellt.
Sofern Saisonarbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten – zum Beispiel aus Polen, Rumänien oder Bulgar
Was in der Erntesaison 2025 neu zu beachten ist
Beratung rund um das Geld: Beschäftigung von in- und ausländischen Saisonarbeitnehmern
Von Erwin Hack, Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, Kiel; Marc Wiens, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Damit zur Spargelente genügend Arbeitskräfte aus dem Ausland zur Verfügung stehen, ist einiges für die Betriebe zu beachten, insbesondere für Arbeitskräfte aus Drittländern. Foto: Daniela Rixen
WEITERE ARTIKEL