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Höhere Prämien, weniger Papierkram

Mehr Förderung für den Ökolandbau in Schleswig-Holstein
Von MLLEV, rq
Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Fläche in Schleswig-Holstein liegt derzeit bei rund 8 %. Foto: Landpixel

Das Kieler Landwirtschaftsministerium (MLLEV) verbessert die Rahmenbedingungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe. „Wir heben zum einen die Fördersätze für den Ökolandbau an und bauen gezielt bürokratische Hürden ab. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um den ökologischen Landbau für noch mehr Betriebe im Land attraktiv zu machen“, erklärte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU).

Mit der geplanten Anhebung des Fördersatzes soll die ökologische Bewirtschaftung von Ackerflächen in Schleswig-Holstein gesichert werden. Zukünftig sollen landwirtschaftliche Betriebe 358 €/ha statt 280 €/ha Ackerfläche erhalten. „Die Anhebung der Fördergelder für den ökologischen Landbau ist gerade in Zeiten gesunkener Nachfrage nach Bioprodukten von entscheidender Bedeutung. Wir wollen den Betrieben Planungssicherheit geben und sicherstellen, dass der ökologische Landbau trotz aktueller Herausforderungen weiterwachsen kann“, so Schwarz. Die Anhebung des Fördersatzes wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 2026 wirksam.

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Überarbeitung der Richtlinie zur Förderung des ökologischen Landbaus liegt auf dem Bürokratieabbau. Eine wesentliche Änderung betrifft Betriebe, die eine Ökoförderung für Dauergrünland beantragen. Bisher war der Nachweis von 0,3 Raufutterfressenden Großvieheinheiten pro Hektar Dauergrünland erforderlich. Diese Voraussetzung entfällt ab 2025 für Betriebe, die neu in die Förderung einsteigen. Somit können auch Betriebe, die Schweine oder Geflügel halten, Ökoförderung für ihre Grünlandflächen erhalten. „Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für unsere Landwirtinnen und Landwirtinnen erheblich“, betonte der Minister.

Weitere Erleichterungen werden laut MLLEV durch die Abschaffung des gesonderten Antragsverfahrens bei der Erweiterung von Ökoflächen um mehr als 50 % geschaffen. Zukünftig kann die bestehende Bewilligung der Ökoförderung direkt im Flächenumfang angepasst werden, ohne dass ein neuer Antrag erforderlich ist. Auch die Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und den Öko-Kontrollstellen wird erleichtert. Künftig können die jährlichen Kontrollbescheinigungen direkt von den Kontrollstellen an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung übermittelt werden, was den Verwaltungsaufwand für die Landwirtschaft weiter reduziert.

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinien

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