Die Biokraftstoffverbände im Bundesverband Bioenergie (BBE) haben eine deutliche Anhebung der Treibhausgas (THG)-Minderungsquote bis 2030 gefordert. In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen sie sich unter anderem dafür aus, die THG-Quote von aktuell 25 % auf mindestens 37 % anzuheben und linear bis 2040 fortzuschreiben.
„Im Fall einer Abschaffung aller Multiplikatoren bietet eine THG-Quotenhöhe von mindestens 20 Prozent im Jahr 2030 die nötigen Marktanreize“, heißt es in dem Papier. Zudem sollten die THG-Quote und die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe im Zuge der geplanten Novelle der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schon im Jahr 2027 erhöht werden. Das würde einen weiteren drastischen Verfall des THG-Quotenpreises vermeiden, wenn die Übertragung von Übererfüllungen, die für 2025 und 2026 ausgesetzt werden soll, 2027 wieder erlaubt wird und die zuvor übererfüllten Emissionsminderungen dann auf den Markt kommen.
Darüber hinaus solle auch die Obergrenze zur Anrechnung Nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von derzeit 4,4 auf 5,3 % angehoben werden, fordern die am Papier beteiligten Verbände. Das sind neben dem Dachverband BBE der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft, der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas, die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen sowie der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie.
Aufgrund der Brüsseler Novelle zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) müssen Änderungen im nationalen Recht erfolgen. Im Vergleich zur RED II wurde darin das Ziel für Erneuerbare Energien im Verkehr für das Jahr 2030 mit mindestens 29 % mehr als verdoppelt. Die bisher geltende Richtlinie hatte die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Anteil im Verkehrssektor auf 14 % zu steigern.