Die Regelungen zur Wirtschaftsdüngerausbringung auf Grünland ändern sich zum Jahreswechsel. Besonders Futterbaubetriebe werden dadurch vor Herausforderungen gestellt.
Ab dem 1. Februar ist laut Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau nur noch eine streifenförmige, auf den Boden aufgebrachte Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger zugelassen. Prall- oder Schwenkverteiler sind lediglich auf unbestelltem Ackerland erlaubt. Hier gilt ab dem 1. Febr
Emissionen senken, N-Effizienz steigern
Wirtschaftsdüngerausbringung ab 2025: Ökonomische Betrachtung und Meinungsbilder
Von Maria Neufeldt
, Julie Eberle
, Geries Ingenieure GmbH
Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung mit einem Schleppschuhgestänge auf Grünland. Foto: Dr. Götz Reimer