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Klimaschutz: Zahlreiche Fördermaßnahmen verpuffen

EU-Rechnungshof: 40 Prozent der Projekte zeigen kaum Wirkung
Von Agra-Europe/jh
Der Europäische Rechnungshof warnt vor wirtschaftlichen Einbußen infolge der globalen Erwärmung. Derzeit zeigten 40 % der Fördermaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel nur wenig oder keine Wirkung. Foto: Imago

In der Europäischen Union verpuffen etliche Fördermaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ohne große Wirkung. Davor warnt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem Sonderbericht. Häufigkeit und Schwere extremer Klimaereignisse wie Hitzewellen, Dürren und Überschwemmungen nähmen zu, ruft der EuGH darin in Erinnerung. Durch extreme Klimaereignisse seien in den vergangenen zehn Jahren wirtschaftliche Verluste von jährlich 26 Mrd. € entstanden.

Zwar flössen im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen zwischen 2021 und 2027 wiederum mindestens 26 Mrd. € in die Anpassung an den Klimawandel, und viele der geprüften Projekte verbesserten durchaus auch die Anpassungsfähigkeit der Betriebe. Aber immerhin 40 % aller Projekte brächten nur wenig oder gar keine Anpassungswirkung.

Die Anpassung an den Klimawandel wird in der EU bekanntlich bereichsübergreifend finanziert; das Geld stammt also aus mehreren EU-Fördertöpfen wie Landwirtschaft, Kohäsion oder Forschung. Das macht es nach Darstellung der Rechnungsprüfer schwierig, den Weg der Fördergelder in jedem Projekt exakt nachzuverfolgen. Bei der Nachverfolgung des Mittelabflusses gebe es ebenso Nachbesserungsbedarf wie bei der die Berichterstattung über geplante und durchgeführte Anpassungsmaßnahmen.

Gemischtes Bild zu Direktzahlungen

Wenn es um die Auswirkungen der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf die Anpassung an den Klimawandel geht, hatte der EuRH in früheren Berichten ein gemischtes Bild gezeichnet. In dem nun vorgelegten Sonderbericht wird auf die durch die Direktzahlungen verbesserte Fähigkeit der Betriebe verwiesen, negativen Schocks infolge des Klimawandels standzuhalten. Allerdings könne die Abhängigkeit von Direktzahlungen umgekehrt dazu führen, dass unrentable Betriebe künstlich am Leben gehalten würden. Dies führe zu einer Verlangsamung des Strukturwandels. Genau diese strukturellen Anpassungen an den Klimawandel hält man beim Rechnungshof aber für erforderlich.

Auch die Zweite Säule der GAP hat der EuRH mit Blick auf die Anpassungsleistung ins Visier genommen. Zwar könne über die ländliche Entwicklung unter anderem ein Beitrag zur Effizienzsteigerung der Wassernutzung in der Landwirtschaft geleistet werden. Allerdings habe es Projekte gegeben, bei denen zur Deckung eines verstärkten Bewässerungsbedarfs ein potenziell höherer Gesamtwasserverbrauch in Kauf genommen worden sei. Auch seien im Risikogebiet eines Hochwasserschutzprojekts nach wie vor Genehmigungen für den Bau neuer Häuser erteilt worden. Gleichzeitig werde vielfach der Klimaschutzbeitrag von Grünlandflächen nicht ausreichend in der GAP-Förderpolitik gewürdigt.

Politische Untätigkeit hat ihren Preis

Die Rechnungsprüfer schlussfolgern, dass die in Teilen der EU-Politik herrschende Untätigkeit ihren Preis habe. So werde eine globale Erwärmung zwischen 1,5 °K und 3 °K über dem vorindustriellen Niveau – nach vorsichtiger Schätzung – zu weit höheren wirtschaftlichen Einbußen als bisher führen, nämlich von 42 Mrd. € bis 175 Mrd. € pro Jahr. Mehr wirkungsvolle und nachprüfbare Maßnahmen seien daher dringend geboten.

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