Seit 2019 gibt es das freiwillige Kennzeichnungssystem der Wirtschaft für die Haltungsform bei Nutztieren. Nach dem Motto „Es ist schon alles geregelt, nur nicht durch den Staat“ trat dann im August 2023 das staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Seit August 2024 sind deutsche Schweinemäster – außer für die Haltungsform 1 – zu Angaben verpflichtet. Die administrative Verantwortung liegt bei den Bundesländern, die das (bis auf Bayern) gerade noch rechtze
Kennzeichnungs-Irrsinn
Kommentar zur Haltungskennzeichnung
Von Sönke Hauschild
Durch die komplizierte staatliche Haltungskennzeichnung droht eine Schwächung des etablierten ITW-Zeichens. Foto: Sönke Hauschild
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