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Der Qualifizierungsfonds Schleswig-Holstein finanziert Fortbildung aller Art, wie Führerschein, Maschinenwartung, Rinderbesamung oder digitaler Schreibtisch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Kostendruck, Arbeitskräftemangel, Qualitätssicherung, Digitalisierung sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – die Anforderungen an die Betriebe sind hoch und verlangen ein Höchstmaß an Flexibilität und Engagement. Die vorhandenen Arbeitskräfte müssen so intelligent und effizient wie möglich eingesetzt werden. Viel Fingerspitzengefühl ist nötig, damit die hohen Anforderungen und Erwartungen nicht auf Kosten von Gesundheit oder Motivation bei Arbeitnehmenden und Betriebsleitern gehen oder sogar zur Flucht zum Betrieb nebenan führen.
Fortbildung kann unterstützen
Ein unterschätzter Lösungsansatz ist die Fortbildung der Mitarbeiter und der Betriebsinhaber selbst. Für fast alles gibt es Fort- und Weiterbildungen, von Führerscheinen über Baumsägekurse, Digitalisierung im Büro bis zu Bauernhofpädagogik oder technischen Weiterbildungen. Das Gespräch mit den Mitarbeitern kann helfen, Bedarfe aufzudecken oder auch Interessengebiete herauszufinden, die zum Beispiel in dem anscheinend etwas müde gewordenen Mitarbeiter plötzlich die Leidenschaft wecken. Beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, können sowohl in betrieblicher als auch persönlicher Hinsicht von der Weiterbildung profitieren. So kann auch eine Fortbildung in einem Bereich erforderlich sein, in dem sich der Arbeitnehmende an sich gar nicht auskennt und wofür er nicht eingestellt wurde, die ihm und dem Betrieb aber eine neue Perspektive gibt. Hier ist in arbeitsrechtlicher Hinsicht genau darauf zu achten, ob diese Tätigkeiten dann auch vom Arbeitsvertrag miterfasst sein können.
Beispiel 1: Durchführung vorgeschriebener Wartungen
Die Wartung von Maschinen wird in der Regel durch Fremdfirmen erledigt, die zurzeit lange Wartezeiten haben und deren Preiserwartung stark gestiegen ist. Allerdings kann die vorgeschriebene Wartung von Maschinen, wie von Abscheideranlagen, oft auch durch betriebseigene Mitarbeiter durchgeführt werden, die wie die sogenannten Eh-da-Kosten eh da sind und bezahlt werden. Die Ausbildung für diese Wartungen kann der Qualifizierungsfonds übernehmen. Oft rechnen sich diese Fortbildungen schon nach dem ersten oder zweiten Prüfintervall, für das dann gerade keine Fremdfirma mehr beauftragt werden muss.
Beispiel 2: Reparatur von Betriebstechnik
Es vergeht wohl kein Tag auf einem Betrieb, an dem nicht irgendein elektrisches Gerät ausfällt und so den Betriebsablauf stört. Je länger es dauert, bis ein Elektriker kommen kann, desto teurer wird es für den Betrieb. Die Ausführung einfacher, häufig wiederkehrender Elektroarbeiten auf den Betrieben ist oft ein Hindernis im Betriebsablauf. Durch die Qualifizierung für festgelegte Tätigkeiten im Elektrofach dürfen die ausgebildeten Mitarbeiter elektrische Arbeiten in einem genau festgelegten Bereich übernehmen.
Beide Beispiele zeigen, dass Fortbildung eine Investition in die Zukunft sein kann, da sich der Betrieb dadurch zeitlich und finanziell unabhängig von Fremdfirmen macht.
Aber auch bei den Auszubildenden lohnen sich zusätzliche Fortbildungen. Denn zum Beispiel T-Führerscheine ermöglichen den Auszubildenden oft erst die aktive Mitarbeit im Betrieb und sind gleichzeitig ein großer Motivator. Der Qualifizierungsfonds übernimmt einen Großteil der Kosten.
Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen ist ein Kostenfaktor. Der Fonds unterstützt hier mit großzügigen Fördermöglichkeiten. Er finanziert Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit forst- oder landwirtschaftlichem Bezug, um wettbewerbsfähige Voll- und Teilzeitarbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft zu erschließen und zu sichern.
Träger des Qualifizierungsfonds sind:
der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein,
der Landesverband der Lohnunternehmen Land- und Forstwirtschaft sowie
die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt.
Diese drei Verbände haben als Tarifvertragsparteien im Jahr 1995 den Qualifizierungsfonds gegründet. Damit sollte ein gemeinschaftlicher Beitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Land- und Forstwirtschaft geleistet werden, der beiden Seiten gleichermaßen nutzt. Dieser Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Daher profitieren alle Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von den Fördermöglichkeiten.
Jeder Betrieb muss entsprechend dem Tarifvertrag seine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer an den Qualifizierungsfonds melden. Pro Monat fallen dann je Beschäftigtem 5,11 € an. Die Anmeldepflicht besteht wegen des Solidarprinzips grundsätzlich für alle, egal, ob tatsächlich Förderungen in Anspruch genommen werden oder nicht. Dafür profitieren diese und ihre Mitarbeitenden dann von den umfangreichen Fördermöglichkeiten.
Zur Erhaltung der Arbeitsplätze
Auf der Internetseite des QLF unter www.qlf-sh.de ist eine Übersicht der bisher geförderten Kurse hinterlegt. Die Kursliste ist nicht abschließend, sondern entwickelt sich entsprechend den Bedarfen der Betriebe, sofern der land- und forstwirtschaftliche Bezug erkennbar ist beziehungsweise der Kurs für die Betriebsführung oder -änderung erforderlich und sinnvoll ist. Neue Kurse werden gern aufgenommen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine förderfähige Fortbildungsmaßnahme handelt und der Antragsteller seine sozialversicherungspflichtig versicherten Arbeitnehmer beim Qualifizierungsfonds angemeldet hat. Betriebe, die keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben, sind nicht beitragspflichtig, können aber auch nicht von einer Förderung durch den Qualifizierungsfonds profitieren.
Gefördert werden die Maßnahmen für die Arbeitnehmenden, die Auszubildenden und auch für die mitarbeitenden Familienangehörigen und die Betriebsinhaber selbst. Nicht gefördert werden allerdings Maßnahmen, die zu weitergehenden Berufsabschlüssen führen, wie zum Beispiel Meisterkurse. Die Förderung ist durch den Arbeitgeber vor Maßnahmenbeginn, spätestens am Tag der Maßnahme selbst, zu beantragen.
Ein Antrag lohnt sich immer
Ein Mitarbeiterjahresbetrag beim Qualifizierungsfonds sind 61,32 € (5,11 € x 12 Monate).
Beispielförderungen:
Kurs zur Rinderbesamung: zurzeit 500 €
T-Führerschein: zurzeit 1.000 €
Kurs Motorsägen am Baum: zurzeit 70 % beziehungsweise 100 % bei Auszubildenden
Der Antrag beim Qualifizierungsfonds lohnt sich also in jedem Fall. Weitere Informationen sind erhältlich auf der Internetseite des Quali-Fonds unter www.qlf-sh.de. Dort findet sich auch ein Antragsformular zum Ausfüllen direkt am PC.
Bei Fragen wende man sich direkt an Birga Katins oder Alice Arp (Tel.: 0 43 31-12 77 26).
Kurz gefasst
Weiterbildung ist wesentlich für die Zukunft der Betriebe.
Der Quali-Fonds unterstützt land- und forstwirtschaftliche Weiterbildung finanziell.
Alle Betriebe müssen ihre Mitarbeitenden beim Quali-Fonds anmelden. Kosten: 5,11 € je Monat und Mitarbeiter.
Die Anmeldung lohnt sich schon ab der ersten Fortbildung.
Der Förderkatalog ist nicht abschließend, sondern richtet sich nach den betrieblichen Bedarfen.