Neben den sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Aspekten muss für Saisonarbeitskräfte auch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Regelungen beachtet werden.
Grundsätzlich gilt, dass für Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland – egal aus welchem Land sie kommen – die gleichen arbeitsrechtlichen Regeln wie für inländische Arbeitnehmer gelten.
Mindestlohn – gilt er für alle?
So ist für alle Arbeitnehmer aus dem In- und Ausland als Untergrenze der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen. Er
Aktuelles zum Arbeitsrecht
Beratung rund um das Geld: Beschäftigung von Erntehelfern in der Saison 2024, Teil 1
Von Alice Arp
, Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein
Beim Arbeitsvertrag sind zum einen die kalendermäßige Befristung, also zum Beispiel „bis zum 30. Juni 2024“, und zum anderen die Sachgrundbefristung, zum Beispiel „für die Zeit der Spargelernte“, möglich. Fotos: Landpixel
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