Wenn die Kommissionen des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) Jahr für Jahr vor der Ernte einen Teil der Landwirte kontaktieren und diese auffordern, eine ihrer Flächen für die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) zur Verfügung zu stellen, tauchen meist einige Fragen auf. Deshalb möchte das Statistikamt Nord bereits vorab über den Nutzen, die wichtigsten Inhalte und Eckdaten der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung informieren.
Bei der BEE handelt es sich um eine bundesweit gesetzlich angeordnete Erhebung unter Obhut des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie für Schleswig-Holstein unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Sie dient der Bewertung der Ernährungssicherheit und der Ermittlung der Versorgungssituation. Ziel der BEE ist es, praxisbezogene Landesdurchschnittserträge sowie die Gesamterntemengen für wichtige Getreidearten wie zum Beispiel Winterweizen, Wintergerste und Hafer sowie für Winterraps zu ermitteln. So fließen auch Ausfallergebnisse zum Beispiel aufgrund von Wetterereignissen in die Ermittlung ein.
Die gewonnenen Daten unterstützen nicht nur viele agrar- und wirtschaftspolitische Entscheidungstragende wie die Europäische Kommission oder Fachverbände, sondern erfahren auch in der Wissenschaft und Forschung und natürlich in der Landwirtschaft selbst großes Interesse. So bilden die ersten Ergebnisse im Sommer die Grundlage für die jährliche Landeserntepressekonferenz Ende August, für die die aufbereiteten und anonymisierten Daten der Landwirtschaftskammer, dem Bauernverband und dem Landwirtschaftsministerium sowie allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus sind die aus dieser Erhebung gewonnenen Getreideproben die einzige Quelle für bundesweite Qualitätsuntersuchungen des Max-Rubner-Instituts (MRI) in Detmold, die zum Beispiel Inhaltsstoffe, Verarbeitungseigenschaften und die Belastung mit gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen umfassen. Diese Untersuchung erfolgt anonymisiert und nicht im Rahmen von Kontrollen oder Sanktionierungsmaßnahmen, sodass die einzelnen Ergebnisse der Qualitätsuntersuchungen den Landwirten in Schleswig-Holstein auch nicht zurückgemeldet werden können. Den beteiligten Landwirten gilt großer Dank, da die Ernte- und Qualitätsermittlung ohne ihre Mithilfe nicht möglich wäre.
Wie läuft die Besondere Ernteermittlung ab?
Die Stichprobenziehung wird im Rahmen der ersten Vorbereitungen auf der Grundlage der Anbauverhältnisse des vergangenen Jahres mithilfe des statistikinternen Betriebsregisters Landwirtschaft bereits zu Jahresbeginn durch die Mitarbeiter des Statistikamtes Nord durchgeführt. Zunächst wird die für jede Getreideart festgelegte Anzahl von Stichprobenbetrieben repräsentativ für das ganze Land nach dem Zufallsprinzip ausgelost.
Wesentlich hierbei ist, dass die Auswahl der Betriebe und Felder für jede Fruchtart getrennt und proportional zu ihrer Anbaufläche erfolgt. Sehr große Betriebe und Betriebe mit großen Anbauflächen einer Fruchtart können in diesem Stichprobenverfahren deswegen häufiger gezogen werden. Im nächsten Schritt wird der ermittelte Betrieb besucht und das zu beprobende Feld auf dem Betrieb ausgelost, sodass die hochgerechnete Summe der Probefelder die Gesamtheit aller Felder im Land und somit auch den Landesertrag widerspiegelt.
Im Anschluss beginnt die Arbeit für die Kommissionen. Dabei ist jede Kommission einer bestimmten Region in Schleswig-Holstein zugeordnet. Im Frühjahr nehmen sie Kontakt zu denjenigen Landwirten auf, die mittels der zufälligen Stichprobenziehung für die Datenerhebung der BEE ausgewählt worden sind. Kurz vor dem Erntetermin entnehmen die Kommissionen auf jedem ausgewählten Probefeld an fünf Stellen entlang einer Diagonalen durch das Feld Getreideschnittproben von jeweils 1 m2 Größe.
Diese Proben werden zum Lebens- und Futtermittellabor Agrolab Lufa gebracht, welches sie ausdrischt und auf Feuchtigkeit und Gewicht untersucht. Danach werden die Ergebnisse der 5 m2 pro Feld durch das Statistikamt auf den Ertrag (dt/ha) hochgerechnet.
Zusätzlich werden zu jedem dritten bis vierten Probeschnittergebnis sogenannte Volldruschergebnisse benötigt, welche die verwogenen Gesamterntemengen der beprobten Felder darstellen. Zu diesem Zweck sind die ausgewählten Landwirte verpflichtet, zum Ende der Ernte die genauen Erntemengen der ausgewählten Felder zu melden. Anhand der gesammelten Probeschnitt- und Volldruschergebnisse werden daraufhin die Ernteergebnisse durch das Statistikamt Nord berechnet.
Während in manch anderen Bundesländern die Volldruschergebnisse ausreichen, werden in Schleswig-Holstein vor den Volldruschergebnissen auch die oben angesprochenen Probeschnitte durchgeführt, unter anderem um rechtzeitig im August Daten an das Statistische Bundesamt liefern zu können. Dieses kompliziert erscheinende zweistufige Vorgehen ist aber auch von Vorteil für die Landwirte, da die Probeschnitte arbeits- und zeitsparender von den Kommissionen durchgeführt werden und die Zahl der Volldruschverwiegungen auf den landwirtschaftlichen Betrieben verringert werden kann. Die Kosten für die umfangreichen Probeschnitte werden vom MLLEV übernommen.
Aufgabe der Landwirte
Gemäß Agrarstatistikgesetz stellen die ausgewählten landwirtschaftlichen Betriebe nicht nur ihre Felder für die Schnittproben kostenlos zur Verfügung, sondern geben dem Statistikamt Nord darüber hinaus auch Auskunft über weitere Daten wie Größe und Ackerzahl des Probefeldes, Sorte und Vorfrucht der angebauten Kultur sowie die Verwendung von organischen Wirtschaftsdüngern. Diese Daten werden anonymisiert und dienen ausschließlich der Erstellung der Ernteergebnisse sowie der Qualitätsermittlung.
Die Landwirte melden neben der Bereitstellung der herangezogenen Probeschnittflächen zum Ende der Saison auch die Feuchtigkeitsgehalte des Erntegutes sowie die exakten Erntemengen der ausgewählten Volldruschflächen, welche durch das Abwiegen beim Landhandel oder auf dem eigenen Betrieb durch geeichte Waagen oder Mähdrescherwaagen ermittelt werden. Diese Daten werden vom Statistikamt benötigt, um die Ernteergebnisse möglichst präzise berechnen zu können. Sollte auf den ausgewählten Flächen kurz vor dem gewünschten Erntetermin noch kein Probeschnitt erfolgt sein, sollte der Landwirt gern Kontakt zu den Kommissionen aufnehmen, um gemeinsam eine für alle sinnvolle Lösung zu finden.
Ermittlung der Ernteergebnisse
In das Gesamternteergebnis fließen zusätzlich zu den Ergebnissen der hier beschriebenen Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung auch die Daten aus der freiwilligen Ernte- und Betriebsberichterstattung mit ein. Dadurch kann unter anderem ein größeres Spektrum an Anbaukulturen abgedeckt werden.
Rückblick auf das vergangene Jahr
Das unbeständige und niederschlagsreiche Wetter während der Ernteperiode im vergangenen Jahr ließ die Hektarerträge uneinheitlich ausfallen. Für Schleswig-Holstein liegt der Getreideertrag (ohne Körnermais) 2023 bei einem vorläufigen Ergebnis von 75 dt/ha und somit etwa 16 % unterhalb des Getreideertrags für das Jahr 2022. Vom Winterweizen zum Beispiel wurden im vergangenen Jahr auf zirka 150.000 ha Anbaufläche gut 1,2 Mio. t geerntet. Die Erntemenge liegt damit knapp 14 % unter dem Vorjahresergebnis. Weitere Ergebnisse zu der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung 2023 sind unter https://t1p.de/ci9ar zu finden.
Mit den ersten vorläufigen Ernteprognosen ist dank der BEE Mitte bis Ende Juli zu rechnen.