Bevor die Düngung in diesem Jahr auf den Flächen beginnen kann, ist nach Düngeverordnung (DüV) grundsätzlich eine schriftliche Düngebedarfsermittlung (DBE) zu erstellen. Denn vor der ersten Gabe müssen je Fläche die Düngebedarfe der Kulturarten hinsichtlich der Nährstoffe Stickstoff (N) und Phosphor (P) ermittelt und als Dokumentation auf dem Betrieb nachgehalten werden. Ein fehlender Nachweis bei einer amtlichen Kontrolle gilt als Verstoß im Düngerecht und hat eine Kürzung in den D
Der Start in die neue Düngesaison
Bedarf nach Vorgaben der DüV korrekt ermitteln
Von Anja Reimers, Landwirtschaftskammer SH
In den Düngemaßnahmen ist grundsätzlich auf eine gute Querverteilung und die Minderung der Verluste während der Ausbringung zu achten. Foto: Peter Lausen