Der Rundköpfige Apfelbaumbohrer (Saperda candida) ist noch immer auf Fehmarn. Im neuen Jahr müssen dort erneut Wirtspflanzen gerodet werden, aber in kleinerem Ausmaß. Am 15. Januar ist dazu eine Informationsveranstaltung vor Ort geplant.
Spürhunde haben seit Ende September beim Monitoring geholfen. Leider wurden erneut einzelne Funde bestätigt, sodass im Januar Rodemaßnahmen zur Tilgung des Schädlings in einem abgegrenzten Gebiet erfolgen müssen. In kleinerem Umfang als Anfang des Jahres 2023 werden in den ersten Monaten des Jahres 2024 Pflanzen, die für die Vermehrung des Schädlings wichtig sind, getilgt. Dafür tritt am 16. Dezember 2023 eine überarbeitete amtliche Allgemeinverfügung in Kraft. Auf dieser Rechtsgrundlage erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Am 15. Januar wird im Gasthof Meetz, Kirchenstieg 12 in 23769 Bannesdorf die Bevölkerung auf Fehmarn über die Maßnahmen und das Vorgehen von den Experten des amtlichen Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftministeriums (MLLEV) informiert. Die Rodemaßnahmen sind ab Ende Januar 2024 geplant, um auch die Umweltvorgaben einhalten zu können.
Im Februar 2023 hatten auf der Insel Fehmarn zwischen den Orten Puttgarden, Gammendorf und Todendorf bereits umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Rundköpfigen Apfelbaumbohrer stattfinden müssen. Nach diesen Tilgungsmaßnahmen, den ersten Kompensationsarbeiten und den regelmäßigen Monitoringmaßnahmen, die mindestens für die nächsten fünf Jahre stattfinden müssen, wurde in diesem Jahr ein zusätzlicher Befallsherd identifiziert und bestätigt. Tilgungsmaßnahmen in diesem Bereich stehen deshalb in den ersten Monaten 2024 an. Es wird gerodet und das Material anschließend thermisch vernichtet.
Die Landwirtschaftskammer geht mit großer Umsicht und Sorgfalt vor und setzt die rechtlichen Vorgaben zur Beseitigung des Schädlings um. Leider gibt es keine Alternative zu den Maßnahmen. Auch nach den Fäll- und Rodemaßnahmen wird das Gebiet weiter intensiv vom Pflanzenschutzdienst des Landes bei der Landwirtschaftskammer beobachtet und regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Ziel ist es, den Befall zu tilgen, sodass nach einer Wartezeit von fünf Jahren ohne Befall in dem betroffenen Gebiet auch wieder Kern- und Steinobstbäume gepflanzt werden dürfen.
Warum diese Maßnahmen?
Der Rundköpfige Apfelbaumbohrer stellt für Obstbaumkulturen in ganz Europa – besonders Apfel, Birne, Kirsche und Pflaume – eine große Gefahr dar. Daneben werden auch andere Wirtspflanzen wie beispielsweise Weißdorn und Mehlbeere befallen. Es handelt sich bei dem Schädling um einen Bockkäfer, der ursprünglich in Nordamerika beheimatet ist. Dort ist er ein bedeutendes Schadinsekt, unter anderem an Apfelbäumen. Er befällt völlig gesunde Bäume und schädigt sie durch die Fraßtätigkeit seiner Larven im Holz enorm, sodass die Bäume schließlich absterben können. Aktuell ist dieser Befall auf Fehmarn der einzige in Europa.
Im Falle einer Verschleppung von Fehmarn in die Obstanbaugebiete drohen sehr große wirtschaftliche Schäden. Daher wird das pflanzengesundheitliche Risiko durch den Apfelbaumbohrer für Deutschland und die EU als hoch eingeschätzt.
Seit 2019 ist der Schaderreger als Quarantäneschädling in der EU gelistet (Pflanzengesundheitsverordnung EU 2016/2031 und Durchführungsverordnung EU 2019/2072). In diesen Verordnungen ist festgelegt, dass der Befall getilgt und eine weitere Ausbreitung verhindert werden müssen. Dafür sind befallene und befallsverdächtige Wirtspflanzen zu fällen, zu roden und zu vernichten.
Hinweise auf das Auftreten
Kreisrunde Bohrlöcher mit einem Durchmesser von 8 bis 9 mm am Stamm sowie Genagsel (Kot und Holzmehl) am Stammgrund sind ein Hinweis auf das Auftreten des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida). Die Larven leben im Stamm dieser Gehölze. Natürliche Fressfeinde des Käfers und seiner Larven gibt es in Europa kaum. Auch mit Maßnahmen des chemischen Pflanzenschutzes lässt sich der Rundköpfige Apfelbaumbohrer nicht bekämpfen.
Verdachtsfälle bitte melden
Die Mithilfe von umsichtigen Beobachtern in der Bevölkerung ist ausdrücklich erwünscht, um das Auftreten und die Verschleppung dieses gefährlichen Schädlings zu verhindern. Bei Verdacht auf das Auftreten des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers besteht Meldepflicht. Die Bevölkerung von Fehmarn wird darum gebeten, die Maßnahmen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes zu unterstützen. Das Auftreten von verdächtigen Symptomen kann beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Grüner Kamp 15 bis 17, 24768 Rendsburg gemeldet werden (Stephan Monien, Tel.: 0 43 31- 94 53-390, smonien@lksh.de).
Wie sehen Käfer und Larven aus?
Der 1,5 bis 2 cm große Rundköpfige Apfelbaumbohrer ist olivbraun mit zwei hellen Streifen. Es besteht keine Verwechslungsmöglichkeit mit einheimischen Käferarten. Die cremeweißen Larven erreichen nach zwei bis drei Jahren eine Größe von 3 bis 4 cm. Sie legen Gänge im Holz an. Das dadurch entstehende Bohrmehl wird durch kleine Öffnungen in der Rinde nach außen gepresst. So findet sich am Stammgrund das rötlichbraune sogenannte Genagsel (Bild oben). Ist das Larvenstadium beendet, wird dicht unter der Rinde eine Puppenwiege angelegt. Im Sommer schlüpft der Käfer durch 8 bis 9 mm durchmessende, kreisrunde Löcher. Die Flugzeit dieses Käfers endet im September. Der Käfer ist selbst wenig mobil.
Fazit
Der Pflanzenschutzdienst des Landes bei der Landwirtschaftskammer wird ab Ende Januar in dem zusätzlich identifizierten Befallsherd innerhalb des abgegrenzten Gebietes wieder Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Rundköpfigen Apfelbaumbohrer durchführen.