Auch die so lockeren Franzosen haben Ärger mit Städtern, die aufs Land gezogen sind und beispielsweise gegen das Muhen von Kühen klagen. Vor Gericht landen auch im Land des „savoir vivre“ jährlich Hunderte Streits um Belästigungen durch Tiergeräusche oder -gerüche. Das Parlament in Paris hat dem nun einen Riegel vorgeschoben: Landwirte sind fortan vor Klagen gegen ihre ureigenen Aktivitäten geschützt, wenn diese rechtmäßig sind. Ja Geräusche und Gerüche der Natur sind sogar „Teil des gemeinsamen Erbes der Nation“. In Deutschland hingegen wurde jüngst das nächtliche Bellen von Hütehunden gerichtlich untersagt.